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Trainingsbetrieb
#31
@ tinka: Mir gefällt, dass Dein Humor offensichtlich auch bestandsgeschützt ist!!! Wink
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#32
Bestandsschutz haben nur die, die schon vorher AW waren. Es gibt aber tatsächlich auch noch Hundesportler, die noch nicht so lange Hundesport machen und trotzdem sehr erfolgreich sind.....wenn die das Amt des AWs annehmen, müssen auch sie den SKKN machen.
Und Agi und Obi.....auch die müssen vorher eine BH ablegen.....
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#33
Hallo Silke,

Ich habe doch geschrieben: Alt AWs

und bei dem anderen hast Du mich einfach nicht verstanden...

Es geht nicht um erfolgreich oder nicht erfolgreich in meinem Post, sondern welche Voraussetzungen es braucht, damit Mann/Frau/Diverses AW/AWin/AW diverse werden kann.

BH UND SKN

Ausnahme: Alt AWs

Ich habe nicht geschrieben dass im Obi oder Agility BH keine Voraussetzung ist, sondern hinterfragt, warum eine IGP Prüfung Voraussetzung sein sollte, wenn das so gar nichts mit den beiden anderen Sparten zu tun hat.

Ich könnte natürlich mutmaßen...

Das mache ich aber lieber mit meinen grauen Zellen aus.

Gruß Reinhard
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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#34
Und davon hast Du DIVERSE!
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#35
Hi Reinhard,
beim HSVRM wird nach Sparten (IGP,AGI,OBi usw.) unterschieden und du kannst den Schein für die jeweilige Sparte machen.

Gruss
Toto
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#36
Moin Toto,

das weiß ich und finde es auch zeitgemäß.
Auch für einen Rassezuchtverband sollte das m.M. so sein.

Eine bestandene IGP Prüfung bedient eben nicht alle Sparten, kann sie auch nicht.
Warum sollte diese dann eine Voraussetzung sein? Im Obi und Agi werden auch Prüfungen geführt, wird ausgebildet. Gleich- oder minderwertig zur IGP?!

Gruß Reinhard
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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#37
Hallo zusammen,

der Sinn des SKNs ist ausschließlich darin zu sehen, dass es eine Forderung der Vereinsversicherung und auch eine Forderung des VDHs war, damit Trainer einen Sachkundenachweis haben (so wie in jeder anderen Sportart auch).

Der SKN hat nicht den Sinn, dass man den Trainern zeigt, wie sie Hunde auszubilden haben. Es geht um Basiswissen wie erste Hilfe am Hund, Unfallvermeidung, rechtliche Dinge, Vereinsstruktur, etc.. Der praktische Teil ist eher rudimentär und soll auch nur Grundlagen vermitteln, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich ist nicht jeder, der einen SKN hat und gerade mal mit seinem Hund eine BH oder IGP 1 bestanden hat, ein guter Ausbilder, aber das ist in jeder anderen Sportart auch so. Ein Trainerschein sagt nichts über die Qualität eines Trainers aus... nur das er Trainer ist. Und da gibt es in jeder Sportart richtig gute Leute und auch richtige Windeier....

Anders sieht es bei den SKN-Verlängerungsseminaren aus. Hier gibt es im DVG zumindest teilweise sehr gute, erfolgreiche und bekannte Referenten, bei denen der Seminarbesuch auch als SKN Verlängerung anerkannt wird.

Die Aussage "ist das Papier nicht wert" kann also so nicht stehen bleiben. Es ist schon wichtig, dass es zumindest Grundlagen gibt, die dabei vermittelt werden und nicht jeder hergelaufene Hallodri das Amt des Ausbildungswartes übernehmen darf. Und mal ehrlich: Wer sich nicht in ein Amt des Ausbildungswartes wählen lässt, weil er zwei Wochenenden für ein SKN-Seminar opfern muss, sollte sich generell die Frage stellen, ob er auf so einem zentralen, zeitintensiven und wichtigen Posten in einem Vorstand die richtige Besetzung ist.

Viele Grüße

Sören
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#38
Erko,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188840#post188840 schrieb:Im SV muss man doch mindestens IGP geführt und bestanden haben, oder hat sich da was geändert?
Wieso sollte z.B. ein Agility- oder Obedience-Trainer, um den Sachkundenachweis abzulegen, vorher eine IGP-Prüfung geführt haben???

Also ich war ja in meinem Leben schon auf relativ vielen Sachkundeschulungen. Vom SV, und auch vom dhv... Und immer wenn Herr Oehmig (stellvertretender Geschäftsführer des SVs und u.a. zuständig für die Beratung der Ortsgruppen in Haftungsfragen) dabei einen Vortrag gehalten hat, hat er Wert darauf gelegt zu betonen dass die OG-Vorstände und Trainer mind. einmal jährlich kontrollieren sollten dass für die Hunde, die im Training und auf Prüfungen der OG geführt werden, eine Haftpflichtversicherung besteht. Demzufolge gehe ich davon aus dass wenn Hundeführer außerhalb regulärer Trainingszeiten auf dem OG-Gelände trainieren (und während der regulären Trainingszeiten natürlich ebenfalls), dann evtl. durch sie enstehende Schäden (siehe das Szenario mit dem Hund, der vom Übungsplatz auf die Straße vor ein Auto läuft) über die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Und in meiner Hundehalterhaftpflichtversicherung steht im Kleingedruckten dass sie genau diese Schäden auch tatsächlich übernehmen (z.B. sind auch Schäden, die dem Figuranten entstehen, ausdrücklich erwähnt und abgedeckt).

Herr Oehmig legte auch in jedem Vortrag Wert darauf hinzuweisen dass jede OG eine Platzordnung sichtbar aushängen sollte, in welcher u.a. ausdrücklich darauf hingewiesen wird dass nur haftpflichtversicherte Hunde auf das Vereinsgelände zu verbringen sind, das Betreten des Vereinsgeländes auf eigene Gefahr hin geschieht und jeder Hundehalter persönlich haftet für eigene sowie durch seinen Hund verursachte Schäden, die OG hingegen keine Haftung übernimmt für evtl. auftretende Personen- oder Sachschäden.

Von daher sehe ich es keinesfalls so dass die OG haftet wenn außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ein Mitglied mit seinem Hund auf dem OG-Gelände trainiert. Die einzige Konsequenz, die das hat, ist die dass die Mitglieder außerhalb regulärer Trainingszeiten nicht über die Gruppenversicherung des SV versichert sind.

Was er auch erwähnt hat ist dass wenn ein Hund im Training z.B. einen Personenschaden verursacht, und für den Hund besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz und sein Halter kann den Schaden auch nicht privat bezahlen, die geschädigte Person in so einem Fall die OG haftbar machen kann. Und wenn das OG-Vermögen für die Regulierung des Schadens nicht reicht dann im nächsten Schritt die OG-Vorstandsmitglieder haften würden. Und deswegen ist es in deren eigenem Interesse mind. einmal jährlich zu überprüfen dass Versicherungsschutz für die Hunde besteht (und das auch entsprechend zu dokumentieren, für den Fall der Fälle). Von daher sehe ich den Beginn der "Haftungskette" sowohl im offiziellen Training wie auch dem Einzeltraining außerhalb der offiziellen Trainingszeiten zu allererst einmal beim Hundehalter.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#39
tinka,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188850#post188850 schrieb:Moin Toto,

das weiß ich und finde es auch zeitgemäß.
Auch für einen Rassezuchtverband sollte das m.M. so sein.

Eine bestandene IGP Prüfung bedient eben nicht alle Sparten, kann sie auch nicht.
Warum sollte diese dann eine Voraussetzung sein? Im Obi und Agi werden auch Prüfungen geführt, wird ausgebildet. Gleich- oder minderwertig zur IGP?!

Gruß Reinhard
Im SV gibt es Übungsleiterlizenzen für die Sparten Agility, Obedience und Rallye Obedience -
Trainingsbetrieb in Anwesenheit eines ÜL ist grundsätzlich über die Vereinsversicherung abgedeckt.
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#40
@Antje
Als diese Übungsleiterliszenz eingeführt wurde, musste man noch mindestens eine IPO geführt haben, um diese machen zu können. Damals gab es auch noch intensive praktische Ausbildung zum Übungsleiter.
Deshalb habe ich gefragt, ob sich was geändert hat.
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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