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Trainingsbetrieb
#11
Bettina Balters,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188824#post188824 schrieb:zumindest nicht auf einem, der einem Verein gehört
ich habe da ja das Einverständnis des Vereins vorausgesetzt. Soviel sollte doch klar sein.
Bye Uwe
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#12
Uwe Junker,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188823#post188823 schrieb:Das ist doch nicht richtig.
Uwe, es geht nicht um richtig oder falsch !
Nur damit Du mich richtig verstehst: die Regularien setzt immer der Versicherungsgeber gegenüber dem Versicherungsnehmer fest.
Da - so kenne ich das nur - viele OG`s über eine " Gruppenversicherung " ihres Verbandes Haftpflicht versichert sind, sind sie eben an die Vorgaben der Versicherung( Verbandes gebunden. Und da ist es eben oft so, dass Training n u r unter SKN/AW möglich ist. Im Schadensfall könnte der Verein sonst den schwarzen Peter haben und wenn man sich dann mit Haftung im Verein beschäftigt, dann kann man verstehen, dass die da oft keinen Spass verstehen.
Ist aber nur mein eigener Kenntnisstand. Denke mal, Bettina hat das schon richtig geschrieben.
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#13
das denke ich so nicht.
Das "nicht richtig" bezog sich nicht auf rechtliche Bestimmungen, sondern auf die grundsätzlichen Regularien.
Was soll denn ein SKN AW bei einer etwaigen Verletzung, die ich mir vielleicht beim Reinrufen des Hundes beibringe, an Vorteilen für mich bringen.
Es ist doch lediglich nur eine Absicherung für den Verein bei Inanspruchnahme der Vereinsversicherung die evtl. Regularien eingehalten zu haben.
Versicherungstechnisch bin ich selbst verantwortlich und meine Versicherung wird dann eintreten.

Im übrigen winden sich doch Versicherung meist, auch wenn es solche Bedingungen gibt, im Eintretungsfall zu begleichen.

Ist aber hier nicht sonderlich hilfreich, weil die Vereine das Üben außerhalb der Übungszeiten dann sowieso untersagen. Welche Versicherung würde denn dann eintreten?
Bye Uwe
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#14
Hallo zusammen,

ich hatte das bisher immer so verstanden:

Wenn ich außerhalb der Übungszeiten auf dem Hundeplatz mit meinem Hund trainiere, dann tue ich das auf eigenes Risiko und kann eine Vereinsversicherung nicht in Anspruch nehmen, sollte etwas passieren. Ausnahme: Es passiert ein Unfall, weil z. B. Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten wurden, also ich trete in herumliegende Nägel, falle in eine Baugrube die nicht gekennzeichnet ist, etc..

Bei einem regulären Übungsbetrieb (also der Betrieb, der zu den aufgeführten Übungszeiten stattfindet, z. B. "Training immer Samstags ab 14:00 Uhr"), MUSS ein SKN-Inhaber anwesend sein, da es sich hier um einen organisierten Übungsbetrieb handelt, für dessen Überwachung jemand mit SKN die Verantwortung übernehmen muss.

Prüfungen (zumindest im DVG oder dhv) sind nur möglich, wenn am Prüfungstag jemand mit SKN anwesend ist. Der muss aber nicht Mitglied im Verein sein, man kann sich so einen SKN-Inhaber auch irgendwo "ausleihen". Ebenfalls muss der Prüfungsleiter keinen SKN haben.

So ist jedenfalls bisher immer mein Kenntnisstand gewesen.

Viele Grüße

Sören
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#15
ich denke, dass es so auch korrekt ist. Wobei ein organisierter Übungsbetrieb ja nicht ausfallen kann, wenn der einzige SKN Inhaber sich kurzfristig krank o.ä. abmeldet (wenn überhaupt dies geschieht).
Bye Uwe
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#16
Uwe Junker,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188829#post188829 schrieb:ich denke, dass es so auch korrekt ist. Wobei ein organisierter Übungsbetrieb ja nicht ausfallen kann, wenn der einzige SKN Inhaber sich kurzfristig krank o.ä. abmeldet (wenn überhaupt dies geschieht).
Naja Uwe,

natürlich ist das realitätsfremd. Und es wird auch niemand was sagen, wenn es sich um kleinere Dinge dreht. Aber nun stelle Dir mal vor, da ist ein organisierter Übungsbetrieb, es kommt von einem Ausbilder ohne SKN die Anweisung einen Hund abzuleinen, der springt über den Zaun und verursacht einen Autounfall mit massivem Schaden und Verletzten. Oder der Hund beißt dort einen anderen Menschen und der kommt zu Tode, weil Anweisungen des Trainers (ohne SKN) Folge geleistet werden. Dann wird die Versicherung alle Register ziehen um nicht zahlen zu müssen. Die Hunde-Haftpflicht wird sich versuchen rauszuwinden, der Vereins-Haftpflicht, etc.. Und wenn dann bzgl. Vereinshaftpflicht klar geregelt ist, dass immer ein SKN-Inhaber anwesend sein muss, was aber nicht der Fall ist.... keine Ahnung was dann dabei rauskommt.

Sind sicherlich konstruierte Fälle, aber jeder weiß, wie sich Versicherungen teilweise aus diesen Sachen rauswinden wollen und verzweifelt solche Haare in der Suppe suchen. Das Problem hast Du in jedem Sportverein. Jeder der irgendwelche Mannschaften trainiert oder gar mit Jugendlichen arbeitet, muss lizenzierter Trainer sein und zumindest grundsätzliche Kenntnisse in erster Hilfe, Unfallverhütung, etc. vorweisen können.

Viele Grüße

Sören
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#17
Sören,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188830#post188830 schrieb:aber jeder weiß, wie sich Versicherungen teilweise aus diesen Sachen rauswinden wollen und verzweifelt solche Haare in der Suppe suchen.
eben drum. Das kann Dir auch bei einem SKN Anwesenden geschehen. Der hätte doch wissen müssen, dass......

Ich kenne einen Fall, wo ein Schutzdiensthelfer auf der langen Flucht umknickte und lange krank war. Er war Selbständig und ein 1-Mann Betrieb.
Die Vereinsversicherung hat nicht gezahlt, da ursächlich für den Schaden der unebene Boden war.

Will sagen, das für mich auch ein SKN Nachweis nicht unbedingt eine Versicherungsleistung nach sich zieht. Ob das auch der wichtigste Punkt in der SKN Sache ist, das weiß ich nicht. Im SV gibt es ja so etwas nicht und das finde ich auch gut so. Ein wenig Selbstverantwortlichkeit ist schon gefragt.
Bye Uwe
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#18
Den SKN im DVG bekommt man gegen Geld, mit Können oder Wissen hat das meist nix zu tun.
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#19
deralex1979,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26923-Trainingsbetrieb/?postID=188832#post188832 schrieb:Den SKN im DVG bekommt man gegen Geld, mit Können oder Wissen hat das meist nix zu tun.
macht ihn auch nicht besser
Bye Uwe
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#20
@Uwe Junker
Im SV gibt es doch auch diesen Sachkundenachweis für Ausbildungswarte und für Zuchtwarte.
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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