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kastrationsgedanken.....
#21
Hallo Sabine!

Das hat bei mir weder was mit Bequemlichkeit noch mit Unwissenheit zu tun! Ich denke mal das sollte jedem selber überlassen werden wie er sich entscheidet, aus welchen Gründen auch immer.
LG
Penny
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#22
Hallo Penny!

Fakt ist, dass man ohne mediziinischer Indikation einen Hund nicht kastrieren oder sterillisieren darf.Tut man es trotzdem, handelt man tierschutzwidrig. Das gilt übrigens für alle Tiere.
Gruss Zimmi
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#23
Hallo Zimmi!

Und warum machen es die Tierärzte dann wenn es tierschutzwidrig ist, auch wenn keine medizinische Indikation vorliegt?
Werden nicht auch in den Tierheime alle Tiere kastriert?
Ich habe ja nicht gesagt, dass ich grundsätzlich Befürworter für Kastrationen bin, aber ich würde es in meinem Fall wieder tun.
LG
Penny
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#24
Hier einmal ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

§ 6



(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1.
der Eingriff im Einzelfall

a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder

b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,

3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel einschließlich Betäubungsmittel bei dem Tier anzuwenden. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 6 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:

1.
der Zweck des Eingriffs,

2.
die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,

3.
die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,

4.
Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,

5.
Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,

6.
die Begründung für den Eingriff.

(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden; dies gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 3 Nr. 4 oder des § 6 Abs. 3 Nr. 2.


(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zuständige Behörde

1.
das Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,

2.
das Kürzen der Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel, das nicht unter Nummer 1 fällt,

3.
das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe

erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerläßlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und hat im Falle der Nummer 1 Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten.

(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht offensichtlich erkennbare Eingriffe vorgenommen worden sind, vorzuschreiben, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.

(5) Der zuständigen Behörde ist im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 auf Verlangen glaubhaft darzulegen, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist.





zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.



Warum die Tierärzte und Tierheime es tun, da frage sie selber mal danach.

Gruss Zimmi
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#25
Danke Zimmi,


und ja, Tierheime handeln tierschutzwidrig, was man, die "gute Sache" im Auge (welche???) stillschweigend hinnimmt und Tierärzte basteln sich ihre Indikation oft selber.

Sabine Jüdes
Ein guter Hund ist immer auch ein schöner Hund....!!
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#26
Zitat:Ich denke mal das sollte jedem selber überlassen werden wie er sich entscheidet, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn Du der Meinung sein solltest, jeder hätte das Recht ein Tier zu kastrieren, "aus welchen Gründen auch immer", dann möchte ich Dir aufs heftigste widersprechen! Ich halte das für verantwortungslos. Und was glaubst Du wohl, warum viele Tierärzrte da schnell eine Indikation finden ... (pecunia non olet!)

Helmut Dillmann
http://www.schaeferhunde-von-mordor.de
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#27
Ich gebe Dir da voll und ganz Recht, aber Fakt ist doch, dass es (fast) alle Tierärzte machen und die Tierheime auch (sind ja auch voll genug).

Mit dem Problem werde ich mich künftig eh nicht mehr beschäftigen, weil ich mir keine Hündin mehr holen werde.
Ich wollte hier lediglich meine Erfahrung mit kastrierten Hündinnen mitteilen. In diesem Sinne ......
LG
Penny
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#28
Unabhängig davon, ob sinnvoll, erlaubt, oder sonstiges ...

Wenn jetzt unbedingt kastriert werden soll, bedenkt bitte, welche OP weniger Risiken für die Gesundheit des Hundes birgt. Nach meinen Erfahrungen und Informationen (ich mußte aus gesundheitlichen Gründen sowohl einen Rüden als auch eine Hündin in der Vergangenheit kastrieren lassen) ist es einfacher und mit weniger Risiko verbunden wenn der Rüde kastriert wird.

Viele Grüße
BonnieH
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