08-09-2008, 06:09
Zitat: Gestern auf dem Hupla wurde darüber gesprochen, dass die AZG auf einen anstehendes Gerichtsurteil wartet, dass die lange Flucht verboten werden soll.Dass die AZG in dieser Hinsicht etwas ändern möchte ist anscheinend richtig, jedoch nicht aus dem Grund, den Du hier angeführt hast. Die Gründe, die die AZG bewogen haben, über eine Veränderung der "langen Flucht" nachzudenken, beruhen -meines Wissens- nur auf gesundheitlichen Aspekten. Erwogen wird, dass anstatt der "LF" ein Stellen/Verbellen erfolgen soll, mit anschließendem Angriff auf den Hund.
Geklagt haben soll ein Richter, mit der Begründung, dass hierbei ein Hund bewusst auf einen Menschen gehetzt wird.
LG
Ulrike
vorwärts mit der Leistung, denn sie dient der Zucht


