09-05-2016, 11:05
ach Erwin...... es ist schwer, einfach dies im Raum stehen zu lassen oder doch Stellung zu nehmen. Neben den europäischen Menschenrechten gibt es dies:
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Rechte anderer werden verletzt, wenn sie eingeschränkt werden. Dies wäre bei einer Teilnahme aber nicht der Fall. Für mich kannman Freiheitsrechte nur dann geringschätzen, wenn man sie selber - warum auch immer- nicht ausleben kann / darf / will- AMEN!
( Grundgesetz : Im Bewußtsein seiner Verantwortung.....Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.) Aber in der Hundeszene ist es eher die Regel als die Ausnahme, das Recht einer veremintlich höheren Instanz als unantastbar zu sehen. Wenn ich daran denke, wie früher viele sich unterwürfig verhielten, wenn mal ein Polizei-DHF in Dienstkleidung in den Verein kam.......
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Rechte anderer werden verletzt, wenn sie eingeschränkt werden. Dies wäre bei einer Teilnahme aber nicht der Fall. Für mich kannman Freiheitsrechte nur dann geringschätzen, wenn man sie selber - warum auch immer- nicht ausleben kann / darf / will- AMEN!
( Grundgesetz : Im Bewußtsein seiner Verantwortung.....Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.) Aber in der Hundeszene ist es eher die Regel als die Ausnahme, das Recht einer veremintlich höheren Instanz als unantastbar zu sehen. Wenn ich daran denke, wie früher viele sich unterwürfig verhielten, wenn mal ein Polizei-DHF in Dienstkleidung in den Verein kam.......



