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Hallo,
Ein Vereinsmitglied hat einen 6-jährigen Rüden. Er möchte ihn einen Jugendlichen Hundeführer für die Jugendmeisterschaft nächstes Jahr ausleihen. Der Rüde besitzt das Ausbildungskennzeichen SchH 3.Nun meinte ein Vereinskollege, dass der Jugendliche den Hund auch in der IPO 1 führen könne. Da er noch kein IPO Ausbildungskennzeichen hat. Simmt das? Oder muss er ihn in der IPO 3 führen?
LG,Laura
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Generell kannst du mit einem SchH3-Hund jede Prüfungsstufe innerhalb der IPO führen - also die 1, 2 oder 3. Auch ein IPO3-Hund kann eine IPO1 oder 2 ablegen. Wie das allerdings bei einer Jugendmeisterschaft (überregional können andere / zusätzliche Regeln gelten), da solltet ihr euren LG-Ausbildungswart fragen.
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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In unserer LG hatten wir mal einen ähnlichen Fall: Der Jugendliche hätte zurück stufen können, wäre dann aber nicht in die Wertung gekommen, weil es eine LG Veranstaltung war. Weiß aber nicht ob das in jeder LG so gehandhabt wird. Wie schon Trine schrieb, am besten den LG Ausbildungswart fragen, oder den LG Jugendwart.
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Wenn der Hund noch keine IPO Prüfung abgelegt hat, kann er in der IPO 1 starten.
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Martin-K9,'index.php?page=Thread&postID=136014#post136014' schrieb:Wenn der Hund noch keine IPO Prüfung abgelegt hat, kann er in der IPO 1 starten.
Der Hund hat aber schon IPO3 - steht doch oben...
Grüssle
Anja
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Sorry Anja, aber da steht er hat die SchH3. Das ist nicht die IPO3. Ich weiß das, weil meine Hündin auch die SchH3 hatte und ich sie in der IPO 1-3 egal in welcher Höhe hätte führen dürfen.
LG Monika
Entschuldige, ich vergaß das sie auch die IPO1 hat. Wie gesagt ich hätte sie führen können bei einem Wettkampf was ich gewollt hätte.
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Hat der Jugendliche schon eine Prüfung geführt?
Wenn nein, dann zuerst eine BH und einen Sachkundenachweis vorweisen.
Ansonsten wie oben beschrieben.
Grüsse Peter
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Ja. Die BH mit dem Sachkundenachweis hat er schon erfolgreich abgelegt.
Danke,Laura