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ich hab auch noch einen
http://www.haustierimpfungen.de/
und ich würde deinem Kollegen raten den Arzt zu wechseln. Ich versteh auch nicht wieso die hündin kastriert werden soll wenn es nicht medizinich notwenig ist.
Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist ist für das Auge unsichtbar.
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Hallo Stups,
die PEI-Liste mit der Dauer der Gültigkeit der Tollwutimpfstoffe wurde ja schon von Renate hier reingesetzt. Dringend empfehlen würde ich das Buch "Haustiere impfen mit Verstand". Dort gibt es am Ende ein Literaturverzeichnis, in dem alle relevanten wissenschaftlichen Studien aufgeführt sind zur Dauer des Impfschutzes in Bezug auf die einzelnen Erkrankungen, den Sinn/Unsinn der einzelnen impfungen (manche davon kann man sich echt in die Haare schmieren) etc. Wem dieses Buch noch nicht genug ist, der kann sich zusätzlich noch die einzelnen Studien zu gemüte führen (man erhält sie ja heute oft über's Internet).
Es werden von den Tierärzten immer wieder Falschaussagen getätigt wie z.B. daß für den Eintrag einer 3-jährigen Gültigkeit generell eine mehrmalige Grundimmunisierung erfolgen muß (das betrifft nur die Tollwutimpfstoffe von Virbac und Riemser; bei den Impfstoffen von Pfizer, Merial und Intervet kann der Tierarzt lt. Beipackzettel nach der Erstimpfung ein 3-jähriges Nachimpfintervall eintragen sofern der Hund mind. 3 Monate alt war bei dieser Erstimpfung). Oder daß die 3-jährigen Impfintervalle nicht zum Grenzübertritt berechtigen (daß stimmt in Bezug auf die meisten Länder nicht, und wenn's wirklich so sein sollte verbietet es einem ja niemand den Hund vor der Reise noch einmal nachimpfen zu lassen, auch wenn das eingetragene Impfintervall noch nicht abgelaufen ist). Manchmal wird auch das Argument gebracht einen älteren Hund, der bisher nach altem Impfschema (= jährlich) geimpft wurde, könne man nicht mehr auf ein 3-jähriges Impfintervall umstellen... :help: Ach ja, manch einer behauptet auch, daß die 3-Jahres-Impfstoffe schlechter verträglich sind als die, die jährlich gegeben werden. Komisch nur daß überall das gleiche drin ist und die Herstelle nur ihre Beipackzettel geändert haben, anfangs sogar die Chargen mit den alten Beipackzetteln (lt. dem jährlich geimpft werden mußte), die bereits ausgeliefert waren, rückwirkend freigegeben haben.
Wer, aus welchem Grund auch immer, für seinen Hund einen "gültigen" Impschutz gegen Parvo/Hepatits/Staupe benötigt: Intervet hat einen seiner Impfstoffe ("Quantum") lt. Beipackzettel für ein 4-jähriges Impfintervall freigegeben (wobei da auch nix weltbewegend anderes drin ist als in den Impfstoffen der anderen Hersteller).
Daß es heute noch Tierärzte gibt die bei Hündinnen größerer Rassen eine Kastration ohne medizinische Indikation empfehlen, ohne gleichzeitig auf die Risiken hinzuweisen (vermutlich würde der Hundehalter u.a. mal wieder nicht über die Gefahren des "Harnträufelns" informiert, daß bei Hündinnen ab Mittelgröße aufwärts nach Kastrationen doch häufiger auftreten kann und dessen Name das Ausmaß der Probleme stark untertreibt), wundert mich immer wieder. Der Hundeplatzkollege sollte auch bedenken, daß es bei Hündinnen passieren kann daß sie nach einer Kastration aggressiver werden anderen Hündinnen gegenüber. Muß nicht, kann aber...
Grüße
Antje
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Die beste Quelle für die Gültigkeit der 3-jährigen Tollwutimpfung ist der Beipackzettel der Impfstoffe selbst. Da steht's drin - das sollte auch den stursten Tierarzt überzeugen.
Eine Grundimmunisierung ist bei einigen Impfstoffen auch nicht notwendig, einmaliges Impfen reicht, wenn der Hund mindestens 4 Monate alt ist.
Gruß Bettina
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