03-04-2008, 18:04
Hallo Fritz,
nach meinen Informationen:
- wurde während der im März stattgefundenen AZG-Sitzung beschlossen, den Stöberabgang der FH2 ab Beginn des Sportjahres 2009 wegfallen zu lassen.
- ist einzig und allein die AZG befugt, Änderungen der nationalen Prüfungsordnung zu beschließen und zu veröffentlichen.
- setzte sich lediglich der SV bisher über Regeln der PO hinweg (z.B. Begriffsbestimmung VPG statt SchH)
Wie ist also diese Aussage in Zusammenhang mit dem BLV genau zu vestehen? Ist der BLV nicht mehr Mitglied der AZG?
Im letzten Jahr habe ich diese Ente von Dir schon einmal hier im Forum gelesen.
Der 1. April war vorgestern.
nach meinen Informationen:
- wurde während der im März stattgefundenen AZG-Sitzung beschlossen, den Stöberabgang der FH2 ab Beginn des Sportjahres 2009 wegfallen zu lassen.
- ist einzig und allein die AZG befugt, Änderungen der nationalen Prüfungsordnung zu beschließen und zu veröffentlichen.
- setzte sich lediglich der SV bisher über Regeln der PO hinweg (z.B. Begriffsbestimmung VPG statt SchH)
Wie ist also diese Aussage in Zusammenhang mit dem BLV genau zu vestehen? Ist der BLV nicht mehr Mitglied der AZG?
Im letzten Jahr habe ich diese Ente von Dir schon einmal hier im Forum gelesen.
Zitat:Montag, 10. Dezember 2007, 15:39Ipo Fh2
RE: Ipo Fh2
Der Stöberansatz bei FH 2 und IPO/FH entfällt ab 1.1.2008. Der ID entfällt demnach und der Ansatz wird analog einer normalen Fährte verlangt.
Das wurde anlässlich der Fachausschussitzung des dhv in Lünen bekanntgegeben.
Gruß Fritz
Der 1. April war vorgestern.
MfG
Maik
Maik


