08-08-2012, 15:08
Hab' mal eine Prüfung in der Einflugschneise eines Flughafens erlebt. Bei der Besprechung eines Schutzdienstes bemängelte die Richterin, dass der betreffende Hund zum Auslassen einmal zwei Hörzeichen gebraucht habe. Prompt widersprach der HF, der seine Kommandos in "normaler" Lautstärke, also nicht brüllend und auch dem Fluglärm nicht angepasst gegeben hatte: Der Hund habe das erste Hörzeichen nicht gehört, da gerade in diesem Moment tatsächlich ein Flieger tief über die Szenerie dröhnte. Kommentar der Richterin: Wenn sie in 20 Schritt Entfernung einen Laut gehört habe, brauche man sich um die Wahrnehmung des Hundes keine Gedanken zu machen.


