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Kommandos bei Prüfungen - India - 07-08-2012 Mal eine Frage an die erfahrenen HF und vor allem Richter. Wie laut "MÜSSEN" die Kommandos während einer Prüfung sein? Es soll ja nun mittlerweile Hunde geben, die ein wirklich gutes Gehör haben. Einige HF neigen nun dazu Ihre Kommandos für den Hund nicht im Kasernenton mit einer weithin hörbaren Lautstärke zu brüllen, sondern sagen einfach in relativ normaler lautstärke was Sie von Hund möchten. Der Hund macht und tut und alles ist toll. Der Richter hat aber nichts gehört. Gibt es da einen eindeutigen Hinweiss, wie wo und wann ich brüllen muss?? Vielen Dank Grüsse India - Karin Engler - 07-08-2012 Moin, man muss nicht brüllen, aber das Kommando muss für den Richter zu hören sein. Gruß Karin - Cristine - 07-08-2012 Moin, ja klar, der LR muss das HZ auch hören. Und ich hab schon erlebt, dass es als Hilfe gezogen wurde, das HZ für Platz in deutlich anderer Lautstärke zu geben als die vorherigen Ansagen. VG Cristine - DogsWorld - 07-08-2012 Natürlich müssen Hörzeichen sein !!! Diese müssen KLAR und DEUTLICH und für den Leistungsrichter VERSTÄNDLICH gegeben werden, da ansonsten wie schon richtig gesagt der Leistungsrichter Führerhilfen in Abzug bringen kann. Ludger - India - 07-08-2012 Also darf ich das jetzt so verstehen, dass ich je nach Standort des Richters dann meine Lautstärke der Entfernung zum LR anpassen muss. Oder sollte sich der LR eventuell dann doch auch möglichs so positionieren, dass er die "normalen" Kommandos hören könnte ?? Mein früherer Hund hat z.B bei Kampfhandlungen OHNE Hörzeichen abgelassen, wen der Helfer eingestellt hat. Das wurde allerdings nie in Abzug gebracht Allerdings geht es mir hier gerade nicht um Abteilung C Grüsse India - AntjeT. - 07-08-2012 In Abt. C darf der Hund ja auch selbständig auslassen. Normalerweise sollte sich der LR in Abt. B schon irgendwie in der Nähe des HF befinden. Wenn dann die Hörzeichen nicht gerade geflüstert werden, wird er/sie das auch hören und wahrscheinlich im Zweifel nicht abziehen. - Fuzzi - 07-08-2012 DogsWorld,'index.php?page=Thread&postID=135506#post135506' schrieb:Natürlich müssen Hörzeichen sein !!!wo steht das? - graffiti - 07-08-2012 guten morgen, hm, das erste kommando das für die sitzübung gebe ich immer ziemlich leise, habe noch NIE punktabzug dafür bekommen. lg doris - coolman - 07-08-2012 @ Fuzzi so steht es geschrieben, nachzulesen in der IPO gültig ab Januar 2012 steht unter dem Passus: Prüfungsteilnehmer Seite 5-6 > Hörzeichen die in der IPO verankert sind, sind im Regelfall normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich (gilt für alle Abteilungen) sein. Die in der IPO angegebenen Hörzeichen sind eine Empfehlung. Für die gleiche Ausführung ist jeweils das gleiche Wort zu verwenden. < mfg Chris - Fuzzi - 07-08-2012 danke, Chris. Das, was in der PO steht, ist schon klar - das kannte ich auch. Da steht aber in keiner Form die Aussage drin, die Ludger da hat verlauten lassen. "Normal gesprochene Befehle" sagt ja nicht aus, daß ich diese lauter geben muß, nur weil ein LR evtl. mal etwas weiter wegsteht, oder? Was ich meinte, war eigentlich, ob irgendwo steht, daß ich die Lautstärke der Kdo. so geben muß, daß der Richter sie auf jeden Fall hören MUSS. Klar ist mir auch ebensowenig, warum es eine Führerhilfe sein soll, wenn der LR das HZ nicht hört
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