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Gegenstände auf der Fährte - Druckversion

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- Helmut - 03-02-2008

nickel,index.php?page=Thread&postID=42364#post42364' schrieb:das ist mir erst im november passiert: 2 GS waren nicht mehr auffindbar - weder vom LR noch vom FL...

beide wurden voll als verwiesen bewertet, also keinen punktabzug.

gruß

nickel
Hallo Nickel,

wie schön für dich,aber wohl nicht ganz korrekt.

Ich habe immer noch keine Antwort auf meine Frage wo das im LR Leitfaden steht.

mfG

Helmut


Hallo Helmut - Marko.S - 03-02-2008

Ich habe auch nach geschaut und habe auch nix gefunden.Helmut klär uns doch mal auf du weißt doch bescheid


- Anja - 03-02-2008

Helmut,index.php?page=Thread&postID=42320#post42320' schrieb:[quote='Anja',index.php?page=Thread&postID=42313#post42313]@ Helmut

Am IG wird das Ansatzverhalten des Hundes,analog zur SchH Fährte bewertet(Witterungsaufnahme usw.)Wenn der Hund also nicht verweist ,sondern weiterläuft ,kann dieses Verhalten nicht bewertet werden.

Helmut

Das ist ausschliesslich die Interpretation des SV - nicht der restlichen AZG.

Im dhv ist es so, dass ein überlaufener Ident keine Auswirkung auf die restliche Fährte hat, denn das Stöberfeld hat ein Maß von 20x20 und was der Hund da drin macht ist egal. Ich führe seit dem ersten Jahr FH2 und mir ist noch nie ein überlaufener Ident gezogen werden - ich bin aber auch nicht im SV.
Dies ist der Auszug der Info an die Hundeführer, die wir im BLV Anfang 2005 erhalten haben, um über Änderungen und Auslegungen der PO informiert zu werden:
Zitat:[size=12]Informationen und Neuerungen zur Prüfungsordnung


Beschlüsse anläßlich der LR-Tagung 2005 in Oberstdorf

ð Nicht auffindbarer Gegenstand

Gegenstände die nicht wieder auffindbar sind und vom Fährtenleger als ausgelegt bestätigt werden, sind dem HF gutzuschreiben.


tschau Anja

[/size]



- Ascan - 04-02-2008

Helmut,index.php?page=Thread&postID=42320#post42320' schrieb:Am IG wird das Ansatzverhalten des Hundes,analog zur SchH Fährte bewertet(Witterungsaufnahme usw.)Wenn der Hund also nicht verweist ,sondern weiterläuft ,kann dieses Verhalten nicht bewertet werden.

Helmut
Wie kann etwas abgezogen werden, wofür es laut Prüfungsordnung gar keine Punkte gibt. Wenn der Hund dann nach dem überlaufenen ID aufhört hat der teilnehmer in logischer Konsequenz -2 Punkte.

Ottomar


- D. Haß - 04-02-2008

Astrid,index.php?page=Thread&postID=42316#post42316' schrieb:edit: Und warum stehen z. B. solche Sachen nur im LR LF? Damit der Normalo sich nicht belesen und wehren kann?

jeder Normal kann sich den LR-Leitfaden im Internet herunterladen oder auch beim SV in Buchform käuflich erwerben. Es handelt sich nicht um eine Geheimschrift nur für Leistungsrichter ;-)))

LG

Dorothee


RE: Hallo Helmut - Helmut - 04-02-2008

DoroWegborn,index.php?page=Thread&postID=42380#post42380' schrieb:Ich habe auch nach geschaut und habe auch nix gefunden.Helmut klär uns doch mal auf du weißt doch bescheid
So,nun mal für alle.

Bisher haben wir drüber gesprochen,wie bewertet werden muß,wenn ein ausgelegter Gegenstand nicht mehr vorhanden ist.Ich spreche nun für SV LR.Nach der Abmeldung wird der HF gefragt,ob eine neue Fährte gelegt werden solle oder er den Punkteabzug in Kauf nimmt.Die Begründung ist einfach,dieser Hund wäre bei voller Punktzahl im Vorteil gegenüber dem Hund der Fehler am Gegenstand macht.

Zeitliche Probleme gibt es dann bei der FH; neu Legen,3 Std warten ,wieder ins Fährtengelände fahren usw.Hier kommen leicht nochmals 4 Std dazu.

Bei uns wird so verfahren.Sollte noch etwas unklarsein ,bitte auch per PN ,melden.

mfG

Helmut


- Helmut - 04-02-2008

D. Haß,index.php?page=Thread&postID=42405#post42405' schrieb:
Astrid,index.php?page=Thread&postID=42316#post42316' schrieb:edit: Und warum stehen z. B. solche Sachen nur im LR LF? Damit der Normalo sich nicht belesen und wehren kann?

jeder Normal kann sich den LR-Leitfaden im Internet herunterladen oder auch beim SV in Buchform käuflich erwerben. Es handelt sich nicht um eine Geheimschrift nur für Leistungsrichter ;-)))

LG

Dorothee
Hallo Dorothee,

genau so ist es.Den Leitfaden kann jeder einsehen.Gottlob wird seit einigen Jahren die Auslegung AZG weit einheitlich vorgenommen.

mfG

Helmut


RE: RE: Hallo Helmut - Ascan - 04-02-2008

Helmut,index.php?page=Thread&postID=42432#post42432' schrieb:Bisher haben wir drüber gesprochen,wie bewertet werden muß,wenn ein ausgelegter Gegenstand nicht mehr vorhanden ist.Ich spreche nun für SV LR.Nach der Abmeldung wird der HF gefragt,ob eine neue Fährte gelegt werden solle oder er den Punkteabzug in Kauf nimmt.Die Begründung ist einfach,dieser Hund wäre bei voller Punktzahl im Vorteil gegenüber dem Hund der Fehler am Gegenstand macht.

mfG

Helmut
Es ist doch schon interessant, alle Vereine haben eine Prüfungsordnung gemeinsam beschlossen in der AZG, und einige meinen nun sie für sich anders auslegen zu müssen. warum hat der SV nicht gleich seine Meínung dazu gesagt und der PO so nicht zugestimmt sondern hat erst im Nachhinein Änderungen vorgenommen?

Ottomar


RE: RE: RE: Hallo Helmut - Helmut - 05-02-2008

Ascan,index.php?page=Thread&postID=42451#post42451' schrieb:
Helmut,index.php?page=Thread&postID=42432#post42432' schrieb:Bisher haben wir drüber gesprochen,wie bewertet werden muß,wenn ein ausgelegter Gegenstand nicht mehr vorhanden ist.Ich spreche nun für SV LR.Nach der Abmeldung wird der HF gefragt,ob eine neue Fährte gelegt werden solle oder er den Punkteabzug in Kauf nimmt.Die Begründung ist einfach,dieser Hund wäre bei voller Punktzahl im Vorteil gegenüber dem Hund der Fehler am Gegenstand macht.

mfG

Helmut
Es ist doch schon interessant, alle Vereine haben eine Prüfungsordnung gemeinsam beschlossen in der AZG, und einige meinen nun sie für sich anders auslegen zu müssen. warum hat der SV nicht gleich seine Meínung dazu gesagt und der PO so nicht zugestimmt sondern hat erst im Nachhinein Änderungen vorgenommen?

Ottomar
So ,nun mein letzter Beitrag zu diesem Thema.

Eine beschlossene PO ist kein starres Gebilde.In der praktischen handhabung stellt sich dann und wann heraus,das e6twas der Auslegung bedarf.Bei der Auslegung wird die jeweilige PO dann aber nicht verändert.

Wo ist bei meiner Erklärung die PO verändert,wenn ich sage,daß bei einem nicht mehr vorhandenen Gegenstand,eine neue Fährte gelegt werden kann?

Der Beschluß,eine neue PO ins Leben zu rufen wird "mehrheitlich" beschlossen.Der SV hat in diesem Gremium nur eine Stimme.

Wer jetzt noch etwas wissen möchte ,bitte eine PN schicken.

mfG

Helmut


- Walter Schmidt - 05-02-2008

Hallo Helmut,

schön, wenn du für dich diese Entscheidung frei treffen kannst.

Aber anläßlich der LR-Tagung 2005 im BLV in Oberstdorf wurde vom LRO bekannt gegeben, dass lt. AZG-Beschluss Gegenstände, die nicht wieder auffindbar sind und vom Fährtenleger als ausgelegt bestätigt werden, dem HF gutzuschreiben sind.

Diese Regelung wurde auch bei der DM 2007 angewendet, da bis dato keine andere Entscheidung bekannt ist.

Schade ist im Grunde nur, dass es bis heute leider immer noch keinen wirklichen Konsens unter den einzelnen Verbänden bezüglich der PO zu geben scheint, wodurch es zu erheblicher Verunsicherung der aktiven Hundeführer kommt (s.o.).

Servus Walter

PS: Im übrigen bin ich der Meinung, dass es bei beiden Varianten Vor- und Nachteile gibt. Da ich aber grundsätzlich die Auffassung vertrete, dass im Zweifel für den "Angeklagten" Recht gesprochen werden sollte (gängige Rechtsnorm), denke ich dass eine Ersatzfährte nicht notwendig ist.