Weiss jemand wie gross ein platz mindestens
sein muss um ipo prüfungen ausrichten zu können ?
Konnte dazu keine klaren Angaben finden.
Oder unter welchen Umständen kann ein Richter den platz für nicht geeignet erklären.
Allerdings findet man keine mindestgrösse des Platzes.
Heisst das in jedem "garten" prüfungen stattfinden können in dem man mit den schrittzahlen hinkommt ?
MfG Alex ;-)
Ja klar . Dankeschön
MfG Alex
Was im Thema von 2009 steht lässt auch keine klare Schlussfolgerung zu.
Mindestgrösse vielleicht ja ,vielleicht Nein.
Wenn ja, interessiert es keinen Hauptsache Schritte werden eingehalten.
Glaube ich komme nicht drumherum an der Quelle nachzufragen. Da bin ich mal gespannt ob die selber was wissen.
Trotzdem vielen Dank für alle Antworten.
MfG Alex
Es ist ja die Frage, wer überhaupt die Quelle ist
wenn Du ein Ergebnis hast, berichte bitte
Da steht aber ganz klar Meter und nicht Schritt.
Es wird wohl kaum ein Richter nachmessen, ob für die IPO 3 genau 30x50 m vorhanden sind oder "Nur" 28 x 49 m.
Es muss einfach von der Optik passen und einigermassen an die Masse drankommen.
In welchem Regelwerk oder Bestimmungen stehen denn bitte meterangaben zur platzgrösse ?
Die Größe ergibt sich doch aus der PO, wenn man PO gerecht vorführen kann, ist der Platz groß genug, kann man es nicht, ist er zu klein. Ich glaube es gibt lediglich für Ausscheidungsprüfungen genauere Vorgaben. Das bezieht sich aber eher auf die Aufstellung / Abstände der Verstecke zum revieren.