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Hallo, ich hätte da mal 2 Fragen zu den aktuellen Bestimmungen, im Bezug auf Impfnachweise bzw. Titerbestimmung, beim beteten von Ortsgruppen und auch bei Prüfungen. Welche Vorgaben gibts da von der FCI/VDH bzw. den Mitgliedsvereinen? Wenn nichts gegen eine Titerbestimmung spricht, wie alt dürfen die Nachweise Max. sein?
Grüße
""Bei uns gilt nicht der Schönste, sondern der Tüchtigste.
Dieser Tüchtigste ist, recht verstanden, dann aber auch der Schönste,
weil jede Leistung verbürgende Zweckmäßigkeit in ihrer Vollkommenheit ist schön.""
*** v. Stephanitz 1928***
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eine Titerbestimmung ist mir nicht bekannt.
Bei Impfungen ist i.d.R. die Tollwutimpfung vorgesehen.
Bye Uwe
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Betreten von Ortsgruppen - da gilt das Hausrecht, wenn die Ortsgruppe Titerbestimmung anerkennt, hast Du Glück, wenn nicht, dann eben nicht. In der Regel haben die Ortsgruppen da auch Vorschriften vom Hauptverein. Diese können sie verschärfen, aber nicht aufweichen.
Auf Prüfungen nach der Internationalen Prüfungsordnung musst Du eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Titerbestimmung wird nicht anerkannt.
Gruß Bettina
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Weiß einer von euch zufällig wie der Wortlaut ist? Steht da aktuelle Tollwutimpfung oder Tollwutimpfschutz? Weil mit ausreichenden Titer, muss ja nicht geimpft werden, dass wäre ja Schwachsinn.
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i.d.R. reicht gem. einem gültigem EU Impfpass eine gültige Schutzimpfung. Dafür ist je nach Impfpräparat die Gültigkeitsdauer ausschlaggebend. So mein Kenntnisstand.
Bye Uwe
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Kevin B.,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191397#post191397 schrieb:Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Weiß einer von euch zufällig wie der Wortlaut ist? Steht da aktuelle Tollwutimpfung oder Tollwutimpfschutz? Weil mit ausreichenden Titer, muss ja nicht geimpft werden, dass wäre ja Schwachsinn. In der PO auf Seite 10 nachzulesen:
Anti Doping- und Impfvorschriften:
Ein Hund, der von seinem Eigentümer zur Teilnahme an einem Wettkampf angemeldet wird und von ihm oder dem Hundeführer ins Prüfungsgelände verbracht wird, muss in seinen Geweben, seinen Körperflüssigkeiten und seinen Ausscheidungen am Tag der Veranstaltung frei sein von allen Substanzen, die auf der Stoffgruppenliste der FCI aufgeführt sind.
Die Stoffgruppenliste, Durchführung von Kontrollen und mögliche Sanktionen bei Verstößen werden in einem entsprechenden Regelwerk der FCI veröffentlicht. Landesorganisationen können diese Bestimmungen eigenverantwortlich erweitern. Der Hund muss eine durch einen Impfausweis nachgewiesen, gültige Tollwutimpfung haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein aktueller Titernachweis in Verbindung mit einer "Entschuldigung" vom TA, warum nicht geimpft werden konnte, durchaus zu einem Abweichen von der PO durch LR und PL führen könnte. Manchmal menschelt es ja auch im Hundesport
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Uwe Junker,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191398#post191398 schrieb:i.d.R. reicht gem. einem gültigem EU Impfpass eine gültige Schutzimpfung. Dafür ist je nach Impfpräparat die Gültigkeitsdauer ausschlaggebend. So mein Kenntnisstand. Ok verstehe. Hab mich nur lange nicht mit dem Thema beschäftigt und es früher, einfach „stumpf“ gemacht, ganz nach Vorgabe.
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27082-Impfung-bzw-Titerbestimmung/?postID=191399#post191399 schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass ein aktueller Titernachweis in Verbindung mit einer "Entschuldigung" vom TA, warum nicht geimpft werden konnte, durchaus zu einem Abweichen von der PO durch LR und PL führen könnte. Manchmal menschelt es ja auch im Hundesport Das ist eine gute Idee, vielleicht frag ich einfach mal beim Verband nach. Bin jetzt kein „Öko“, aber überimpfen in der heutigen Zeit, nach aktuellen Wissensstand und Möglichkeiten zur Testung... Fragen kostet ja nix.
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Berichte mal.
Könnte ein Umdenken bewirken
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Tollwut muss ja nur noch alle drei Jahre geimpft werden.
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ob das den Verband interessiert weiss ich nicht, das sind ja eher Vorgaben des Amtstierarztes für Veranstaltungen.
Der Prüfungsleiter bestätigt ja mit seiner Unterschrift, das der Hund die benötigte Tollwutimpfung hat.
Mir hätte als Prüfungsleiter die Titerbestimmung gereicht.
Müsste man also vielleicht im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter klären.
Die Verordnung sagt, dass die Impfung durch eine ärztliche Bescheinigung oder den Impfpass nachgewiesen werden muss.
Das wäre für mich auch eine Titerbestimmung
https://www.google.com/url?sa=t&source=w...OliZJY1Kjp
LG Margit
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