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Das Problem ist nur, das auf Veranstaltungen, Auslandsaufenthalten und und und, das jährliche Impfen gefordert wird. Ehe diese Forderung überall geändert wird, werden noch Jahre vergehen.
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bereits vor ca. 7 1/2 Jahren (= im Dezember 2005) wurde die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angeglichen. Seitdem gilt auch in Deutschland (in den meisten anderen EU-Ländern übrigens schon viel länger):
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
In unserer PO steht zum Thema Impfungen lediglich: "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."
Angeordnet für die Durchführung von Hundeprüfungen, Wettkämpfen, Turnieren, Schauen, Körungen etc. werden von den Behörden (= das für die jeweilige Veranstaltung zuständige VetAmt) nur dass für teilnehmende Hunde (und manchmal auch Besucherhunde) der Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung erbracht werden muss. Und wie der definiert wird steht in der Tollwutverordnung.
Und für die Einreise in die meisten anderen Länder gilt auch der dreijährige Eintrag der Tollwutimpfung. Im Einzelfall sollte man sich aber immer erkundigen, manchmal gibt es kurzfristige Änderungen. So ist es z.B. derzeit nicht möglich, nach Frankreich mit Welpen im Alter unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung einzureisen (so wie es bei Reisen in andere EU-Länder und die Schweiz möglich ist). Vor einem Urlaub also immer gut informieren. In den meisten Fällen ist der Grenzübertritt aber mit dreijährigem Eintrag möglich.
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Alina68,'index.php?page=Thread&postID=146650#post146650' schrieb:Das Problem ist nur, das auf Veranstaltungen, Auslandsaufenthalten und und und, das jährliche Impfen gefordert wird. Ehe diese Forderung überall geändert wird, werden noch Jahre vergehen.
Und es ist nicht nur so, wie Antje schreibt, es klappt auch.
Als wir noch in D gelebt haben, war es absolut kein Problem auf Prüfungen und Ausstellungen (auch z.B. Dortmund), wenn die Hunde "nur" die dreijährige Tollutimpfung hatten.
Meine Hunde sind nämlich alle nicht nach Schema geimpft. Mir ist der Impfschutz wichtig, aber eben nicht regelmäßiges Impfen ohne Hinterfragen.
Grüßle
ursus