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Starke Handeinwirkung - Folgen laut PO oder AZG Richterleitfaden?
#1
@ll,

habe eine kurze Frage: verwendet der HF bei einer Übung (z.B. Ablegen / Steh aus dem Laufschritt / Normalschritt) eine starke Handeinwirkung auf den Kopf des Hundes oder fasst er seinen Hund an, ist mit welcher Konsequenz zu rechnen: ABBRUCH ? Disqualifikation ? Punkteabzug ? und wo steht das geschrieben?
LD für Eure Antworten vorab.
Ralf
Die Mittelmäßigkeit ist ein furchtbares Schicksal. Wer es trägt, hat nämlich ein merkwürdiges Feingefühl für alles, was ihn überragt, und leidet dabei innerlich. Nach außen neidet und schimpft er .....................

Otto von Leixner, (1847 - 1907) eigentlich Otto von Grünberg
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#2
Also man muss klar unterschieden, ob bewertbare "Hilfe" oder massive Einwirkung!
Bei 1. würde ich von mangelhaft bis 0 Punkte geben

"Hilfen
Zu berücksichtigen sind die in der IPO vorgegebenen
Pflichtentwertungen.
Werden seitens des HFs dem Hund Hilfen gegeben, sin
d diese zu unterscheiden und zu entwerten" Seite 13 der PO

bei 2. gibt es eine Disqualifikation
"Disqualifikation
Bei einer Disqualifikation werden alle bis dahin ve
rgebenen Punkte aberkannt, auch die Punkte der
anderen Abteilungen. Im Leistungsheft werden weder
Noten (Qualifikationen), noch Punkte vergeben.
Stellt der LR Wesensmängel des Hundes, unsportliche
s Verhalten des HFs (z. B. Alkoholgenuss,
Mitführen von Motivationsgegenständen und/oder Futt
er), Verstöße gegen die IPO, Verstöße gegen
die Bestimmungen des Tierschutzes oder Verstöße geg
en die guten Sitten fest, ist das Team für den
weiteren Prüfungsverlauf zu disqualifizieren. Seite 12 der PO

Bei dem von dir geschilderten Sachverhalt würde ich von Disqualifikation sprechen und sowohl unsportliches Verhalten, als auch Verstoß gegen PO und Tierschutz anführen!
beste Grüße

Uwe
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