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MWST auf Kauprodukte
#1
Ich habe hier mal eine Frage.
Warum berechnen manche Händler auf Kauprodukte zB Rinderohren 7% und wieder andere 19% Mehrwertsteuer ?
Vielleicht ist ja hier jemand der sich auskennt.
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#2
richtig ist 7% auf Futtermittel
Die Farbe beißt nicht
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#3
britta_vamos,'index.php?page=Thread&postID=154861#post154861' schrieb:richtig ist 7% auf Futtermittel

Nein, natürlich nicht.
Ebenso wie auf Babynahrung 19% MwSt. erhoben werden, gibt es Futtermittel mit 19% MwSt.
Kopfhaut etc. hat nach geltenden Zolltarif 19%.

Insgesamt ist die ganze Sache kaum zu erklären, da hier immer wieder Nebenregelungen gibt die in Beiblättern der Zolltarife erwähnt werden.

Kaufst Du zum Beispiel 28 kg Fleisch zu 7% dürfen die Frachtkosten auch nur 7% betragen.
Denn: Die Frachtkosten sind eine Nebenleistung und teilen das Schicksal der Hauptleistung, ergo 7 %.

Ich kaufe zum Beispiel manchmal Pansen mit 19% ein, dies ist aber definitiv falsch. Ergo darf ich es mit 7% weiterverkaufen, da Pansen klar definiert ist.
Um aber genau durchzublicken muss man glaube ich Steuerberater sein, aber selbst diese sind manchmal erstaunt.


Gruß
Dirk
Nen Kotlett kann man einfach nicht hart kloppen!
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#4
ok , dann stimmt der § 12 Abs. 2 UStG nicht.

Denn da steht Futtermittel hat den begünstigten Steuerssatz von 7%
Die Farbe beißt nicht
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#5
Hallo Britta,

der stimmt schon... Aber Du musst mal schauen, wie viel verschiedene Varianten an Futtermitteln es gibt. Es hat unter anderem etwas mit dem Verarbeitungsgrad zu tun.

Und diese ganzen Verordnungen sind äußerst umfangreich mit unzähligen Ergänzungen. Wirklich schwer, das zuzuordnen, das können oft nicht mal Finanzbeamte.

Viele Grüße,

Bine
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#6
Bine DSH,'index.php?page=Thread&postID=154892#post154892' schrieb:Hallo Britta,

der stimmt schon... Aber Du musst mal schauen, wie viel verschiedene Varianten an Futtermitteln es gibt. Es hat unter anderem etwas mit dem Verarbeitungsgrad zu tun.

Und diese ganzen Verordnungen sind äußerst umfangreich mit unzähligen Ergänzungen. Wirklich schwer, das zuzuordnen, das können oft nicht mal Finanzbeamte.

Viele Grüße,

Bine

Sorry , was ist da schwer zuzuordnen ?

UStG , § 12 , Abs.2 , Anlage 2 , Position 2309 , "z.B. Schweineohren".

Auch der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2009 (Az. VII R 16/08, BFH/NV 2009, 979) darauf hingewiesen, dass nach der Einreihungsverordnung Nr. 1125/2006 unter Hinweis auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 2 Schweineohren unabhängig vom Trocknungsvorgang als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse anzusehen sind. = 7%

ok , ich behaupte nun wenn da steht ""Kauspielzeug ........z.B. Schweineohren"" gilt das auch für Rinderohren.
Die Farbe beißt nicht
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#7
Hallo Britta,

also wir haben hier bereits mehrfach versucht, das für uns rechtssicher zu klären... Vielleicht sollten wir uns damit an Dich wenden und nicht an das Finanzamt, die Zollbehörde oder den Steuerberater...

Wir zahlen für die meisten Kauartikel 19 % Mwst. und laut dem Sachbearbeiter ist das auch korrekt so. Aber vielleicht hat der keine Ahnung?

LG

Bine
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#8
Britta,
lies Dir den Absatz nochmal genau durch. Da steht das Wort "genießbar". Schweineohren die in Fleischereien getrocknet werden, sind somit auch für den menschlichen Verzehr genießbar und werden mit 7% versteuert.
Schweineohren, die in reinen Trocknereien für Tiernahrung getrocknet werden, gelten als nicht genießbar für den menschlichen Verzehr und müssen demnach mit 19% versteuert werden.

Ich mußte vor ca. 6 Jahren aufgrund einer Umsatzsteuersonderprüfung auch einen 5stelligen Betrag nachzahlen, weil ich bis dato alles mit 7% versteuert habe. Das listet dir dann das Finanzamt haargenau auf. Und dann braucht man nicht mehr diskutieren............

Bei getrockneten Pansen und Ochsenziemer gibt es sogar noch Unterschiede ob aus Deutschland oder aus Indien (wo die meisten Rinderkauartikel herkommen, da die Deutschen Vorschriften für Trocknungen von Rind kaum einzuhalten sind).
Wolle mit Uno v.d. Schiffslache
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#9
Bine DSH,'index.php?page=Thread&postID=154912#post154912' schrieb:Hallo Britta,

also wir haben hier bereits mehrfach versucht, das für uns rechtssicher zu klären... Vielleicht sollten wir uns damit an Dich wenden und nicht an das Finanzamt, die Zollbehörde oder den Steuerberater...

Wir zahlen für die meisten Kauartikel 19 % Mwst. und laut dem Sachbearbeiter ist das auch korrekt so. Aber vielleicht hat der keine Ahnung?

LG

Bine

Hi Bine ,
ich habe beruflich Nichts mit Futtermittel zu tun, darum kann es mir eigentlich egal sein.

Aber der begünstigte Steuersatz war bei mir ein Prüfungstema , darum bin ich mir da sehr sicher. Und würde ich mit diesen Produkten handeln , würde ich den Sachbearbeiter auch davon überzeugen. :prost2
Die Farbe beißt nicht
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#10
Hallo Britta,

alleine über 20 Händler von mir haben in den letzten Jahren prozesse gehabt und ich kenne persönlich wirklich niemanden der vor Gericht Recht bekommen hätte.
Wir haben ein sehr komplexes Besteuerungssystem und daher ist es in der Tat, wie meine Vorredner bereits schrieben so, dass Schweineohren in Trocknungsanlagen mit 19% versteuert werden. Dies geht auch aus dem amtlichen Blatt der Steuerbehörden hervor.
Ein großer Frostfleischhersteller bei Hamburg mischt nun einen Teelöffel Minaralien ins Futter, da er sonst 19% versteuern müsste.
Da er unter anderem Lieferant auch für Aldi war, kannst Du Dir vorstellen dass da eine ganze Armada an Anwälten zugange war.

Vielleicht hätte wir ja Dich nehmen sollen, sag doch Bescheid wann Du Termine frei hast, ich werd Dich in jedem Fall weiter empfehlen.

Dirk
Nen Kotlett kann man einfach nicht hart kloppen!
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