12-11-2010, 14:11
Aus einem anderen Forum.
Das Anbringen von zus.Riemen am Böttcher ist laut
AZG Richterleitfaden nicht erlaubt und bei
Prüfungen deshalb nicht zulässig.
mfg.Jochen[img]wcf/images/smilies/thumbup.png[/img]
Das Anbringen von zus.Riemen am Böttcher ist laut
AZG Richterleitfaden nicht erlaubt und bei
Prüfungen deshalb nicht zulässig.
mfg.Jochen[img]wcf/images/smilies/thumbup.png[/img]

