08-11-2010, 18:11
Aip,'index.php?page=Thread&postID=102998#post102998' schrieb:Was mich in diesem Zusammenhang Wunder nimmt, wo und wie oft werden Tests an Hausschweinen gemacht, am lebenden Tier oder nur am Fleisch. Weiss das jemand?
Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit (Aujeszky-Verordnung)
vom 20. Dezember 2005, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 74, S.3609 vom 23. Dezember 2005
...
Abschnitt I
Von Aujeszkyscher Krankheit freier Schweinebestand (Basisuntersuchung)
....
Der Status eines Bestandes als frei von Aujeszkyscher Krankheit wird aufrechterhalten, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Alle Schweine sind frei von klinischen Erscheinungen, die auf die Aujeszkysche Krankheit hindeuten.
2. Im Abstand von sechs Monaten müssen bei Zuchtsauen und -ebern blutserologische Kontrolluntersuchungen mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gl-Glykoprotein des Virus der Aujeszkyschen Krankheit durchgeführt worden sein. Die zuständige Behörde kann in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation den Abstand für die Kontrolluntersuchung auf drei Monate verkürzen oder bis auf maximal zwölf Monate verlängern. Die blutserologische Untersuchung nach Satz 1 muss grundsätzlich in einem Untersuchungsgang durchgeführt werden. Die Untersuchung ist nach folgendem Schlüssel vorzunehmen:
Anzahl der Zuchtsauen und -eber Anzahl der zu untersuchenden Tiere
1 bis 20 Tiere alle Tiere
21 bis 25 Tiere 20 Tiere
26 bis 100 Tiere 25 Tiere
101 und mehr Tiere 30 Tiere
...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
Mark Twain

