25-09-2006, 23:09
Hi...
die Definition "Gebrauchshund" kann man, wenn man denn will, recht weit stecken....
Ich gehe mal davon aus, daß hier alle momentan als "Gebrauchshunderassen" definierten Hunde gemeint sind.
Der DSH ist eine der Rassen, deren "Gebrauchstüchtigkeit" u.a. anhand einer SchH-Prüfung festgestellt werden soll.
Diese beinhaltet die Überprüfung vieler wichtiger Voraussetzungen für einen Gebrauchshund.
Daß diese Überprüfung oft verantwortungslos im Sinne der Gebrauchsfähigkeit einer Rasse verläuft, daß Hunden das Prädikat "zur Zucht geeigneter Gebrauchshund" verliehen wird, obwohl sie kaum zu irgendwas zu gebrauchen sind, kann man nicht dem Hund an sich, sondern nur den "ausführenden Organen" zur Last legen.
Nur gibt es eben auch Gebrauchshunderassen, bei denen
nicht mal diese Mindestanforderungen an einen solchen gestellt werden.....z.B. Airedale, Bouvier, Hovawart.......
Mit diesen Hunden kann gezüchtet werden, z.B., nachdem bei einer Züchterversammlung ewig darüber diskutiert wurde, ob es für das Nervenkostüm eines Hundes opportun ist, bei einer Zuchtzulassungsprüfung eine halb- oder eine ganz gefüllte Streichholzschachtel vor ihm fallen zu lassen.... :f:
Deshalb halte ich im Sinne des Gebrauchshundes eine Zuchtbefähigung, wie sie der SV verlangt für das Mindestmaß an Anforderung.
Würde sich das auch noch auf die Fährte allein reduzieren, gingen damit noch mehr wertvolle Anlagen den Bach runter, als sowieso schon......
Sabine Jüdes
die Definition "Gebrauchshund" kann man, wenn man denn will, recht weit stecken....
Ich gehe mal davon aus, daß hier alle momentan als "Gebrauchshunderassen" definierten Hunde gemeint sind.
Der DSH ist eine der Rassen, deren "Gebrauchstüchtigkeit" u.a. anhand einer SchH-Prüfung festgestellt werden soll.
Diese beinhaltet die Überprüfung vieler wichtiger Voraussetzungen für einen Gebrauchshund.
Daß diese Überprüfung oft verantwortungslos im Sinne der Gebrauchsfähigkeit einer Rasse verläuft, daß Hunden das Prädikat "zur Zucht geeigneter Gebrauchshund" verliehen wird, obwohl sie kaum zu irgendwas zu gebrauchen sind, kann man nicht dem Hund an sich, sondern nur den "ausführenden Organen" zur Last legen.
Nur gibt es eben auch Gebrauchshunderassen, bei denen
nicht mal diese Mindestanforderungen an einen solchen gestellt werden.....z.B. Airedale, Bouvier, Hovawart.......
Mit diesen Hunden kann gezüchtet werden, z.B., nachdem bei einer Züchterversammlung ewig darüber diskutiert wurde, ob es für das Nervenkostüm eines Hundes opportun ist, bei einer Zuchtzulassungsprüfung eine halb- oder eine ganz gefüllte Streichholzschachtel vor ihm fallen zu lassen.... :f:
Deshalb halte ich im Sinne des Gebrauchshundes eine Zuchtbefähigung, wie sie der SV verlangt für das Mindestmaß an Anforderung.
Würde sich das auch noch auf die Fährte allein reduzieren, gingen damit noch mehr wertvolle Anlagen den Bach runter, als sowieso schon......
Sabine Jüdes
Ein guter Hund ist immer auch ein schöner Hund....!!

