19-11-2006, 22:11
Zitat:Original von Anne
Zitat:Bleibt Dir nur, für den Fall eine Vertragsstrafe in Deine Kaufverträge einzubauen. Und evtl. Garantieleistungen nur dann vertraglich zu gewähren, wenn die Auswertung durch den Zuchtverband erfolgt.
Leider soll es Züchter geben, die die Sache genau umgekehrt handhaben.
Da bekommen die Welpenkäufer nur Ersatz für einen gelenkkranken Hund, wenn sie die Bilder nicht einschicken.
Hallo Anne,
so ein Züchter würde aber, wenn der Welpenkäufer vor Gericht geht, hinten runter fallen, bezüglich des neuen Kaufrechts. Wahrscheinlich werden sich einige Leute durch solch einen Vertrag davon abhalten lassen, die Bilder einzuschicken, weil sie sich nicht über ihre Rechte informieren, aber jeder gegnerische Anwalt würde solch eine Vertragsklausel zerpflücken.
Zitat:Original von Anne
Wenn einem beim Welpenkauf so ein Deal angeboten wird, sollte man doch spätstens zu einem seriösen Züchter wechseln, dem die Gesundheit der von ihm gezüchteten Rasse am Herzen liegt.
Wer solch einen Vertrag unterschreibt, dem ist meiner Meinung nach nicht mehr zu helfen... :g:
@all: Bezüglich der europäischen Nachbarländer ist es weniger ein Problem, vertraglich zu vereinbahren, daß ein Hund "doppelt" geröngt wird. Wenn Welpen nach Übersee, z.B. Amerika oder Asien, verkauft werden, wird das schon schwieriger.
Wobei ich persönlich auch kein Problem mit ausländischen Röntgenbefunden habe. Sie sind halt nicht ins SV-Zuchtwertverfahren integriert. Man kann sich aber darüber informieren und dadurch einen hohen oder niedrigen Zuchtwert eines Hundes relativieren.
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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