23-04-2007, 11:04
Ich habe mal eine Prüfung gesehen, wo die Krähen auch "Fährtenspeziallisten" waren.
Bei 2 Fährten fehlte jeweils ein Gegenstand, der durch die Vögel verschleppt wurde. Während einer nicht gefunden wurde, lag der andere nur knapp 1/2 m neben der Fährte.
Der Richter hat den fehlenden GST nicht abgezogen, während er bei dem in Sichtweite liegenden Gegenstand die Hälfte Punkte eines überlaufenen Gegenstandes abzog. Er begründete die Entscheidung damit, dass der Hund diesen Gegenstand hätte sehen und verweisen können.
Bei 2 Fährten fehlte jeweils ein Gegenstand, der durch die Vögel verschleppt wurde. Während einer nicht gefunden wurde, lag der andere nur knapp 1/2 m neben der Fährte.
Der Richter hat den fehlenden GST nicht abgezogen, während er bei dem in Sichtweite liegenden Gegenstand die Hälfte Punkte eines überlaufenen Gegenstandes abzog. Er begründete die Entscheidung damit, dass der Hund diesen Gegenstand hätte sehen und verweisen können.
Gruß, Welfen
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.

