20-04-2021, 20:04
In Deutschland ist es so dass die Veterinärämter zuständig sind für Vorgaben bezüglich der Ausrichtung von Veranstaltungen mit Tieren. Egal ob sich das um Hundeprüfungen/-ausstellungen handelt, Reitturniere, Kaninchenausstellungen oder sonst etwas. Und die schreiben für Veranstaltungen mit Hunden i.d.R. vor dass alle teilnehmenden Hunde über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern in denen jede einzelne Prüfung im Vorfeld beim VetAmt angemeldet werden musste. Irgendwann hat zumindest unser VetAmt den Hundevereinen gegenüber eine allgemeine Genehmigung erteilt lt. der aber weiterhin die Verpflichtung besteht dass teilnehmende Hunde eine gültige Tollwutschutzimpfung haben. Nur müssen wir nicht mehr jede einzelne Prüfung im Vorfeld beim VetAmt anmelden.
In die PO aufgenommen wurde die Pflicht einer gültigen Tollwutschutzimpfung ja erst vor relativ kurzem. Vorher stand da etwas von behördlich angeordneten Impfungen. Durch den Wortlaut der PO ist das jetzt "doppeltgemoppelt" (da die VetÄmter es i.d.R. ja eh vorgeben). Und mit einer Titerbestimmung wird man diesbezüglich nicht weit kommen, da zumindest in der PO steht "Impfung" (mit einem einzelnen AmtsVet hätte man vielleicht darüber diskutieren können).
In die PO aufgenommen wurde die Pflicht einer gültigen Tollwutschutzimpfung ja erst vor relativ kurzem. Vorher stand da etwas von behördlich angeordneten Impfungen. Durch den Wortlaut der PO ist das jetzt "doppeltgemoppelt" (da die VetÄmter es i.d.R. ja eh vorgeben). Und mit einer Titerbestimmung wird man diesbezüglich nicht weit kommen, da zumindest in der PO steht "Impfung" (mit einem einzelnen AmtsVet hätte man vielleicht darüber diskutieren können).
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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