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Import eines Hundes aus den USA
#16
Megan,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27077-Import-eines-Hundes-aus-den-USA/?postID=191278#post191278 schrieb:Hallo Sören,
wir haben es nicht über einen Spediteur gemacht, der Hund kam als lebende Fracht.
Das geht m.M. nach nicht mehr...seit 2 Jahren muss eine Spedition das machen (EU Regeln) oder es muss jemand mitfliegen. Dann muss eine entsprechende Zollerklärung + eine Veterinärerklärung gemacht worden. Der Hund wird dann entsprechend verzollt!
Einfach mal beim Zoll am Flughafen Frankfurt und beim Grenzveterinäramt anrufen


Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen. Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt ist. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus...elung.html

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re...tiere.html
beste Grüße

Uwe
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Import eines Hundes aus den USA - von Sören - 02-04-2021, 12:04
[Kein Betreff] - von Uwe Junker - 02-04-2021, 12:04
Import eines Hundes aus den USA - von SVSTB - 02-04-2021, 13:04
[Kein Betreff] - von Sören - 02-04-2021, 13:04
[Kein Betreff] - von Jürgen Rixen - 02-04-2021, 13:04
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[Kein Betreff] - von Clint1 - 02-04-2021, 16:04
[Kein Betreff] - von Megan - 02-04-2021, 18:04
[Kein Betreff] - von Clint1 - 02-04-2021, 18:04
[Kein Betreff] - von Sören - 03-04-2021, 15:04
[Kein Betreff] - von Megan - 03-04-2021, 16:04
[Kein Betreff] - von doghunter - 03-04-2021, 17:04
[Kein Betreff] - von Megan - 03-04-2021, 18:04
[Kein Betreff] - von Sören - 03-04-2021, 18:04
[Kein Betreff] - von doghunter - 03-04-2021, 19:04

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