08-11-2014, 19:11
Ich habe 2 Fragen zur IPO und der Auslegung:
1. http://www.vdh.de/tl_files/media/pdf/dl/...nex-de.pdf Hier ist die IPO mit den Ausführungsbestimmungen niedergeschrieben. Auf Seite 7 steht:
"HZ, die in der IPO verankert sind, sind im Regelfal l normal gesprochene, kurze, aus einem Wort
bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer
gleich (gilt für alle Abteilungen) sein. Die in der IPO angegebenen HZ sind eine Empfehlung.
Für die gleiche Ausführung ist jeweils das gleiche Wort zu verwenden. "
Es ist später nur von Hörzeichen für „Herankommen“, „in Gst gehen“ oder für „Fuß gehen“ die Rede, aber nicht von "Hier!" oder"Fuß" als vorgeschriebenem Hörzeichen.
Das HZ für „Herankommen“, für „ in Gst gehen“ oder für „Fuß gehen“ muss als ein zusammenhängendes Kommando gegeben werden. Für "Aus" heißt es nur "Ablassen" .
Nun meine Frage: Kann ich die Hörzeichen frei wählen? Ich habe einen Hund zur Ausbildung, bei dem das "Hier" ein Pfiff mit der Pfeife ist (schon so gelernt und mitgebracht). Ist ein Pfiff statt des Hörzeichens "Hier!" zulässig? Ich meine, ja. Demnach sollte auch für das Abrufen nach dem Revieren, Stellen und Verbellen mit "Pfiff"+"Fuß" zulässig sein.
Wie sehen die Experten und Richter meine Auffassung?
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2. Ich habe einen Hund, der sehr ernst, tief und mittig angreift. Er taxiert und springt nicht wirklich hoch. Bietet man ihm nicht den Arm an, beißt er eben woanders hin. Relevant wird das u.a., wenn z.B. der Helfer den Arm beim Angriff auf den Hund sehr hoch hält. Darf der Helfer das und der Hund muss sehen, wie er da ran kommt oder muss der Helfer dem Hund das Einbeißen ermöglichen, also den Arm vor der Körpermitte halten?
Gruß, Frank
1. http://www.vdh.de/tl_files/media/pdf/dl/...nex-de.pdf Hier ist die IPO mit den Ausführungsbestimmungen niedergeschrieben. Auf Seite 7 steht:
"HZ, die in der IPO verankert sind, sind im Regelfal l normal gesprochene, kurze, aus einem Wort
bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer
gleich (gilt für alle Abteilungen) sein. Die in der IPO angegebenen HZ sind eine Empfehlung.
Für die gleiche Ausführung ist jeweils das gleiche Wort zu verwenden. "
Es ist später nur von Hörzeichen für „Herankommen“, „in Gst gehen“ oder für „Fuß gehen“ die Rede, aber nicht von "Hier!" oder"Fuß" als vorgeschriebenem Hörzeichen.
Das HZ für „Herankommen“, für „ in Gst gehen“ oder für „Fuß gehen“ muss als ein zusammenhängendes Kommando gegeben werden. Für "Aus" heißt es nur "Ablassen" .
Nun meine Frage: Kann ich die Hörzeichen frei wählen? Ich habe einen Hund zur Ausbildung, bei dem das "Hier" ein Pfiff mit der Pfeife ist (schon so gelernt und mitgebracht). Ist ein Pfiff statt des Hörzeichens "Hier!" zulässig? Ich meine, ja. Demnach sollte auch für das Abrufen nach dem Revieren, Stellen und Verbellen mit "Pfiff"+"Fuß" zulässig sein.
Wie sehen die Experten und Richter meine Auffassung?
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2. Ich habe einen Hund, der sehr ernst, tief und mittig angreift. Er taxiert und springt nicht wirklich hoch. Bietet man ihm nicht den Arm an, beißt er eben woanders hin. Relevant wird das u.a., wenn z.B. der Helfer den Arm beim Angriff auf den Hund sehr hoch hält. Darf der Helfer das und der Hund muss sehen, wie er da ran kommt oder muss der Helfer dem Hund das Einbeißen ermöglichen, also den Arm vor der Körpermitte halten?
Gruß, Frank

