27-12-2013, 23:12
Ich möchte hier mein posting nochmal reinstellen, da es anscheinend überlesen wurde oder wirklich keiner helfen kann/ will oder ist es nicht von Vorteil, wenn mehr gesundheitliche Untersichen außer HD/ED in die Ahnentafeln eingetragen werden?
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Ich stelle in meiner OG einen ähnlichen Antrag, allerdings geht es da eher darum, dass freiwillig gemachte Untersuchungen mit erblicher Relevanz in die Ahnentafel der Hunde und dann entsprechend auch bei den Nachkommen in der AT eingetragen werden. Vielleicht wäre dies ein erster Schritt in die gewünschte Richtung gegen den eigentlich auch niemand etwas Negatives sagen kann. Die meisten Züchter sind bemüht für sich, ihre Zucht und auch die Welpenkäufer die bestmöglichen gesundheitlichen Voraussetzungen zu schaffen. Welpenkäufer könnten dann auch gezielt sich diese Gesundheitsuntersuchungen zeigen lassen. bzw. in der AT finden.
Hier könnte ich aber auch noch etwas Hilfe benötigen, da es solch einen Passus nicht in der Zuchtordnung gibt. Es müsste wohl unter
"7. Einrichtungen zur Erhaltung und Förderung der Zucht" der Zuchtordnung einfließen. Wer hier also eine Idee hat, dem wäre ich dankbar. Ansonsten geht es als normaler Antrag an die LG ohne Satzungs-/ Ordnungsänderung.
Der grobe Inhalt des Antrages lautet:
Freiwillige Eintragung von weiteren Ergebnissen aus Gesundheitsuntersuchungen mit Relevanz für die Vererbung wie z. Bsp.
Degenerative Myelopathie (DM), Zwergenwuchs, MDR1-Gendefekt (Ivermectin-
Überempfindlichkeit) u.a., in die Ahnentafel, wenn die Untersuchung von einer deutschen
Universität und/ oder einem anerkannten Labor/ Gutachter erstellt wurde.
Silvana
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Ich stelle in meiner OG einen ähnlichen Antrag, allerdings geht es da eher darum, dass freiwillig gemachte Untersuchungen mit erblicher Relevanz in die Ahnentafel der Hunde und dann entsprechend auch bei den Nachkommen in der AT eingetragen werden. Vielleicht wäre dies ein erster Schritt in die gewünschte Richtung gegen den eigentlich auch niemand etwas Negatives sagen kann. Die meisten Züchter sind bemüht für sich, ihre Zucht und auch die Welpenkäufer die bestmöglichen gesundheitlichen Voraussetzungen zu schaffen. Welpenkäufer könnten dann auch gezielt sich diese Gesundheitsuntersuchungen zeigen lassen. bzw. in der AT finden.
Hier könnte ich aber auch noch etwas Hilfe benötigen, da es solch einen Passus nicht in der Zuchtordnung gibt. Es müsste wohl unter
"7. Einrichtungen zur Erhaltung und Förderung der Zucht" der Zuchtordnung einfließen. Wer hier also eine Idee hat, dem wäre ich dankbar. Ansonsten geht es als normaler Antrag an die LG ohne Satzungs-/ Ordnungsänderung.
Der grobe Inhalt des Antrages lautet:
Freiwillige Eintragung von weiteren Ergebnissen aus Gesundheitsuntersuchungen mit Relevanz für die Vererbung wie z. Bsp.
Degenerative Myelopathie (DM), Zwergenwuchs, MDR1-Gendefekt (Ivermectin-
Überempfindlichkeit) u.a., in die Ahnentafel, wenn die Untersuchung von einer deutschen
Universität und/ oder einem anerkannten Labor/ Gutachter erstellt wurde.
Silvana
Gruß Silvana

