26-11-2013, 18:11
Bernhard Ratstanne,'index.php?page=Thread&postID=152682#post152682' schrieb:Er kostet wohl nur deutlich mehr und wird vermutlich deshalb nicht vom SV als verbindlich "eingeführt".
vielleicht aber auch nur deshalb, weil es bei einem multifaktoriellen erbgang entscheiden schwieriger ist auf das ergebnis eines gentests eine zuchtstrategie aufzubauen.
noch dazu, wenn es sich bei dem merkmal um etwas handelt, daß in seiner ausprägung zum guten teil garnicht von der genetik abhängt, sondern von den aufzuchtbedingungen des hundes.
die verbindliche einführung eines gentestes macht doch nur dann sinn, wenn der zuchtverband gleichzeitig sagen kann, wie züchterisch mit welchem ergebnis umgegangen werden kann.
das ist das "schöne" an autosomal-rezessiven erbgängen. die sind so simpel gestrickt, daß man mit dem ergebnis sehr klar, eindeutig und einheitlich umgehen kann.
lg l.

