11-01-2007, 19:01
Schon klar, Antje.
Aber wenn es in der ZO nicht klar formuliert ist, nützt die Meldepflicht nicht viel. Wenn z. B. einer meiner Hunde sich nachweislich einer durch äußere Einwirkung verursachten OP unterziehen müsste und deswegen aus der Zucht sollte, würde ich dagegen prozessieren. Und nach der jetzigen Formulierung vermutlich auch gewinnen.
Und ob eine Meldepflicht alleine ausreicht ist fraglich. Da bleiben theoretisch auch wieder Möglichkeiten offen, um mauscheln zu können. Deswegen meine ich, dass bei nicht offensichtlich erworbene Verletzungen (wie z. B. Beinbruch), die eine OP notwendig machen eine offiziell beauftragte Klinik oder TA für eine Überprüfung zuständig sein müsste ähnlich wie bei HD und ED.
Aber wenn es in der ZO nicht klar formuliert ist, nützt die Meldepflicht nicht viel. Wenn z. B. einer meiner Hunde sich nachweislich einer durch äußere Einwirkung verursachten OP unterziehen müsste und deswegen aus der Zucht sollte, würde ich dagegen prozessieren. Und nach der jetzigen Formulierung vermutlich auch gewinnen.
Und ob eine Meldepflicht alleine ausreicht ist fraglich. Da bleiben theoretisch auch wieder Möglichkeiten offen, um mauscheln zu können. Deswegen meine ich, dass bei nicht offensichtlich erworbene Verletzungen (wie z. B. Beinbruch), die eine OP notwendig machen eine offiziell beauftragte Klinik oder TA für eine Überprüfung zuständig sein müsste ähnlich wie bei HD und ED.
Gruß, Welfen
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.


