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Wie kommt man auf so eine Antwort ?
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Ja, ich füge eine Mitteilung des SV - Ausbildungswartes (zu lesen auf der Homepage der LG) der LG 14 bei:
"02.07.2015 Ausdauerprüfung
Aus gegebenem Anlass Hinweis auf Ziff. 8 der Präambel:
AD-Prüfungen
Ist mit der Prüfung eine AD geschützt, so ist es dem LR freigestellt, anschließend die AD abzunehmen.
Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Bei der AD können auch solche Hunde vorgeführt werden, die an der Prüfung vorher teilgenommen
haben"
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zumindest im doxs hab ich das schon oft gelesen,dass ipo und ad an einem tag abgelegt wurden..
LG, Birgit und Chaotenrudel
Neid ist der Ärger über Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude...
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Hab ich zwar selbst noch nicht gemacht, finde ich jetzt aber auch nicht so tragisch.
Nur vor der IPO würde ich eine AD für sehr schwachsinnig halten ;-)
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Gernot Wolkenstein
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Habe heute persönlich mit unserem Bundesausbildungswart gesprochen und er hat die Aussage von Aliena bestätigt. Man darf IPO und AD an einem Tag ablegen. Natürlich ist die AD nach der IPO ;-)