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Ich möchte hier mal von einem, in meinen Augen, unglaublichen Vorkommnis berichten.
Ich wollte am WE mit meiner 5 jährigen Hündin meine LGA Quali machen. Seit 3,5 Jahren führe ich die Hündin mit dem Raiser Suchgeschrírr und bin davon total überzeugt. Ich habe damit bei 10 Schutzhundprüfungen gefährtet, dabei fci, LGA und LG-FH. Es gab nie Probleme.
Nun ereignete sich folgendes. Ich habe meinem Hund auf dem Weg vor den Augen des Richters das Geschirr angelegt, mich ordnungsgemäß angemeldet, der Richter wünscht mir Glück und bittet den Hund anzusetzen. Am Fährtenschild angekommen nimmt sie Witterung auf und setzt den ersten Fuss in den Fähretnverlauf als von hinten ein "Stop" ertönt. Völlig verwirrt halte ich meinen Hund an, lasse ihn am Fährtenschild sitzen und frage nachdem Grund. Der Richter fragte was das für eine Geschirr sei, ich erklärte und er sagte dass er das nicht kennen würde. Ich erläuterte (immer noch alles am Fährtenschild) dass ich damit bereits überregional geführt habe, er wiederholte dass er das nich t kennen würde und ich ein Böttcher nehmen könnte oder wie auch immer. Ich war so geladen, dass ich meinem Hund (noch immer am Fährtenschild) das Geschirr abgemacht habe, es an den Wegrand geschmissen, die Leine ins Kettenhalsband gemacht und die Fährte abgesucht.
Meine Frgae nun... was sollte das??? Schikane? Keinen Plan? Was machen die Richter denn so auf Richtertagungen? Wird da über sowas nicht gesprochen? Sollte man so etwas melden? Ist es nun erlaubt oder nicht? Ich bin verwirrt.
Gibt es vielleicht Leistungsrichter hier im Forum die hierzu etwas sagen würden?
Picci
Conny, Acanto und Mrs. Twixel für immer im Herzen!!
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Hallo Picci, das Geschirr war es ja wohl hoffentlich nicht - was am Tag der Prüfung benutzt wurde?!
http://sporthundshop.de/images/faehrteng...66905d401b
mfg Chris
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coolman,'index.php?page=Thread&postID=103968#post103968' schrieb:Hallo Picci, das Geschirr war es ja wohl hoffentlich nicht - was am Tag der Prüfung benutzt wurde?! Obwohl man die " Ausbildungshilfe " auch abnehmen kann !
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Von außen sieht der Richter bei einem Raiser-Geschirr nicht! ob der Metalldorn ("Ausbildungshilfe"?) im Geschirr ist oder nicht! :nope:
Mich wundert eher, dass vorher noch niemand das Geschirr bemängelt hat.... :thumbdown:
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Hallo Picci,
die Auswahl der Halsung/Geschirre ist ja ziemlich begrenzt:
Zitat:Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schließt ein, dass
der Hund auch ständig ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches
nicht auf Zug eingestellt ist, tragen muss. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder,
Zeckenhalsbänder u.ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt. Die Führleine kann
sowohl unsichtbar für den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach rechts unten umgehängt
werden.
Lediglich in der BH/VT-Prüfung ist ein Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren
Schnallungen angebracht sein dürfen.
und
Zitat:Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorderund/
oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am, nicht auf Zug eingestellten,
Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder
Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein.
Ich hätte es gut gefunden, wenn der Richter die Fährte nicht abgebrochen hätte, da er den Fehler zu spät bemerkt hat. In der Fährte sollte er nicht mehr stören - er kann seine Arbeit ja vorher richtig machen. Meiner Meinung nach darf man das Raiser-Geschirr nicht benutzen. Der Weg vom "Stachel-Bild" einer Ausbildungshilfe zum normalen Brust- oder Fährtengeschirr ist mir persönlich zu lang.
Gruß,
Andreas
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Die Pricker waren natürlich ab. Die benutze ich gar nicht.
Picci
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Picci,'index.php?page=Thread&postID=103964#post103964' schrieb:... es an den Wegrand geschissen, die Leine ins Kettenhalsband gemacht und die Fährte abgesucht. Das hätt ich sehen wollen. :lachschlapp:
MfG
Maik
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Für mich eine klare Richter-Fehlleistung, die ich von den vorgesetzten Stellen überprüfen lassen würde.
Nur weil der Richter es nicht kennt, ist das kein Grund das Geschirr nicht zu akzeptieren.
Die PO schreibt klar daß ein "Brustgeschirr" erlaubt ist.
"Brustgeschirr" ist ein Überbegriff (im Gegensatz zu z.B. Böttchergeschirr, das ebenso klar definiert ist) und fast alle möglichen Geschirrarten fallen unter diesen Oberbegriff "Brustgeschirr". Das Raisergeschirr ebenfalls, und zwar zweifelsfrei, denn es liegt dem Hund am Brustkorb an - was sollte es denn sonst sein als ein "Brustgeschirr"?
Daß die Stacheln ab sein müssen ist klar.
Das Argument "bei angelegtem Geschirr sieht der Richter nicht ob die Stacheln angebracht sind oder nicht" ist kein Argument, denn Stacheln lassen sich bei jeder Art "Brustgeschirr" anbringen ohne daß der Richter dies am Hund sieht. Wenn er Zweifel hat, kann er verlangen das Geschirr aiszuziehen und es sich anschauen, oder er läßt es sich direkt am Hund zeigen, wenn er sich traut den Hund anzufassen.
Ich würde wie gesagt offiziell nachhaken und den Rest einfach abhaken, Richterfehlentscheidungen wird es immer wieder geben, das weiß doch auch jeder Hundeführer der ein paar Prüfungen hinter sich hat.
Gruß Bettina
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Hallo,
ich habe das Geschirr seit ca. 3 Jahren und habe es damals auch schon für Prüfungen genutzt.
Ohne die "Ausbildungshilfe" ist das Geschirr einfach praktisch händelbar und vor allem sitzt das Ding vom feinsten.
Bis jetzt hat sich noch kein Leistungsrichter dagegen ausgesprochen.
Richter die das Geschirr als Falsch ansehen haben meiner Meinung keine Ahnung.
Die Suchleistung wird dadurch weder positiv noch negativ beeinflusst.
Gruss Sven
Ich ziehe die Gesellschaft der Tiere der menschlichen vor....
Gewiss, ein wildes Tier ist grausam, aber die "Gemeinheit" ist das Vorrecht der Menschen!!
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