23-04-2014, 23:04
Hallo,
ich überlege mit Hund in den Tessin in den Urlaub zu fahren.
Irritiert bin ich allerdings von den dortigen Hundegesetzen.
Ich habe es so interpretiert, dass auch Gäste-/Urlaubshunde unter die lokalen Bestimmungen (komplett ausserhalb des eigenen Grundstückes Leine+Maulkorb) fallen?
Kann mir jemand (von den Schweizern?) sagen, wie es in der Realität gehandhabt wird? Ist das wirklich so? Beides oder reicht auch "nur" Leine?
Wie ist es in den Bergen, wenn man auf den einen oder anderen Aussichtsberg hochfährt (Bergbahn, beim Wandern usw.)?
Ich werde meinen Hund im Urlaub definitiv nicht komplett mit Maulkorb führen, dann fahre ich lieber auf die italienische Seite zum Comer See.
Mich interessiert zu dem Thema einerseits die Gesetzes-Seite, als auch die gelebte "Normalität".
Danke Anja
ich überlege mit Hund in den Tessin in den Urlaub zu fahren.
Irritiert bin ich allerdings von den dortigen Hundegesetzen.
Ich habe es so interpretiert, dass auch Gäste-/Urlaubshunde unter die lokalen Bestimmungen (komplett ausserhalb des eigenen Grundstückes Leine+Maulkorb) fallen?
Kann mir jemand (von den Schweizern?) sagen, wie es in der Realität gehandhabt wird? Ist das wirklich so? Beides oder reicht auch "nur" Leine?
Wie ist es in den Bergen, wenn man auf den einen oder anderen Aussichtsberg hochfährt (Bergbahn, beim Wandern usw.)?
Ich werde meinen Hund im Urlaub definitiv nicht komplett mit Maulkorb führen, dann fahre ich lieber auf die italienische Seite zum Comer See.
Mich interessiert zu dem Thema einerseits die Gesetzes-Seite, als auch die gelebte "Normalität".
Danke Anja



