03-06-2011, 10:06
Gismo2002,'index.php?page=Thread&postID=114806#post114806' schrieb:Ich wollte meinen Hund auch erst kürzlich nachchippen lassen, weil die Tatoo-Nr. fast nicht mehr lesbar ist.
Mir wurde gesagt, dass dann erneut eine Impfung durchgeführt werden muss!!!! Lt. Bestimmungen ist das wohl so....
ich habe daraufhin verzichtet, weil ich eine erneute Impfung nicht in Kauf nehmen wollte!! Das Chippen wurde
entsprechend verschoben...diese Bestimmunt ist zwar unnütz, aber offensichtlich vorhanden! Man sollte darauf achten!
Das ist so nicht ganz richtig. Einmal geht es um das Chippen des Hundes. Und einmal um den gültigen Tollwutschutz gemäß EU-Richtlinien (= Ausstellung des bzw. Eintrag in den EU-Heimtierausweis). Und es kann passieren dass Tierärzte das durcheinander bringen.
Richtig ist: Für Reisen mit Hund in Länder, in denen dafür eine Titerkrontrolle vorgeschrieben ist, muss der Hund vor der Tollwutimpfung gechippt werden. Ist der Hund nur tätowiert wenn die Blutabnahme für die Titerkontrolle erfolgt, ist der festgestellte Titer für eine Einreise nicht gültig. Auch wenn der Hund nach der Titerkontrolle noch gechippt wird.
Bezüglich der EU-Länder, in die man mit Hund ohne Titerkontrolle reisen kann (also die meisten EU-Länder): Da war es bisher so dass die Tierärzte die Chippnummer eines vorher tätowierten Hundes einfach im EU-Ausweis nachgetragen haben. Aber da hat sich seit diesem Jahr wirklich etwas geändert, da ja ab diesem Sommer der Chip nun zwingend vorgeschrieben ist für den Grenzübertritt. Das gilt aber nur für den EU-Heimtierausweis und den Grenzübertritt. Eine Möglichkeit wäre, für den Hund beim Chippen einen der bisherigen Impfpässe (= nicht EU-Heimtierausweis) ausstellen zu lassen (= die Daten aus dem EU-Heimtierausweis zu übertragen) und der Tierarzt behält den bisherigen EU-Ausweis des Hundes ein. Damit ist er rechtlich auf der sicheren Seite.
Eine andere Möglichkeit ist es, den Hund von einem ID-Beauftragten des zuständigen Zuchtverbandes chippen zu lassen. Der hat mit Impfung und Impfpass nix zu tun...
Bezüglich der neuen Verordnungen in Bezug auf den EU-Heimtierausweis hat es auch schon anderweitig Verwirrungen gegeben. Manche Tierärzte behaupten, er dürfe nur noch in Verbindung mit einer Tollwutimpfung ausgestellt werden. Das ist aber Humbuk. Denn für Welpen unter der 12. vollendeten Lebenswoche gibt es in Deutschland gar keinen zugelassenen Tollwutimpfstoff. Diese dürfen aber bis zur 12. Lebenswoche ohne Tollwutimpfung über EU-Ländergrenzen reisen (mit einem entsprechenden tierärztlichen Attest). Dafür benötigen sie aber den EU-Heimtierausweis...
Notfalls also mal beim zuständigen Veterinäramt nachfragen. Manche Tierärzte überfliegen die Unterlagen über neue gesetzliche Bestimmungen nur anstatt sie intensiv zu lesen. Möglicherweise ist das auch im Fall mit dem Chippen eines bisher tätowierten Hundes so, der über einen noch gültigen Tollwutimpfschutz verfügt. Und der Tierarzt hat da nur etwas mit den Bestimmungen für die Länder durcheinander gebracht, für die eine Titerbestimmung notwendig ist.
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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