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- Trine - 14-09-2010 Margit M,'index.php?page=Thread&postID=99130#post99130' schrieb:Es war doch mal die Rede davon, das für die FH1 Wechselgelände nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein soll.aber die Wegüberquerung in der alten Form ist nicht mehr vorgeschrieben - und ein Geländewechsel kann ja auch auf zwei nebeneinanderliegenden Äckern erfolgen - nicht nur auf zwei gegenüberliegenden - Margit M - 14-09-2010 Vielleicht habe ich da ja nur einfach ein Verständnisproblem Wechselgelände ist für mich Gelände mit verschiedenem Bewuchs z.B blanker Acker, Acker mit Bewuchs, Wiese. Ob das nun gegenüber, oder nebeneinander liegt, wäre da natürlich egal. Es gibt bei uns aber kaum Wechselgelände und wenn man welches findet, heißt das ja noch lange nicht, das man darauf suchen darf. Dann darf man eventuell auf die Wiese, aber nicht auf den eingesäten Acker, oder man darf auf den Acker, aber die Wiese ist eingezäunt und es steht Vieh darauf usw. . Kommando Kurze Flucht - WoWi - 14-09-2010 Hallo allerseits, es mag ausbilderisch bzw. in der Prüfungspraxis nicht viel verändern, aber trotzdem finde ich Angriffe auf Kommando problematisch. Sie sind der Systematik der Prüfungstradition in Deutschland einfach fremd. Rechtlich war (und ist) es grundsätzlich doch so, daß das Hetzen von Hunden auf andere Lebewesen unter Strafe stand (und außer unter bestimmten Bedingungen des Notwehrrechts) nach wie vor steht. Deshalb trainierte selbst die Polizei Hunde so, daß sie Situationsmuster erkannten und möglichst ohne Hörzeichen von selbst aktiv wurden. Das ist z. B. der Grund, warum Hunde von selbst, ohne Kommando, ablassen sollen, wenn der Gegner keine Gewalt mehr ausübt. Der Hund selbst hat situationsgerecht zu handeln. Plötzlich soll gerade das Hetzen von Hunden auf Menschen "publikumsgerecht" und "political correct" sein?! In welchem Film sind wir da? Ich denke, da wird eine Political-Correctness von früher (Hunde dürfen nicht gehetzt werden, sondern müssen situationsgerecht von sich aus aktiv werden) gegen eine von heute ausgetauscht - von der noch zu fragen wäre, ob sie mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Übereinstimmung zu bringen ist. Wenn man sich die verschiedenen Ringsportarten anschaut, die ja nicht in Deutschland, sondern in Westeuropa und mit anderen Rechtsgrundlagen entstanden sind, dann sieht man, daß es da (für deutsche Verhältnisse) ziemlich "unordentlich" bzw. unsystematisch zugeht: Da gibt es situationsbezogenes Beißen, bei dem der Hund ohne Kommando z. B. verteidigt. Und es gibt kommandierte Attacken (gerade die Distanzübungen, die "Langen Gänge", um es in unserer Tradtion zu sagen), bis hin zu kommandiert abgebrochenen Attacken. Gerade die abgebrochenen Attacken mögen ausbilderisch anspruchs- und reizvoll sein. Das Nebeneinander von mal selbständiger und mal kommandierter Kampfhandlung entspricht aber ausdrücklich nicht der deutschen Tradition! Die ganze Systematik, aus der der deutsche Schutzdienst entwickelt worden ist, ist immer davon ausgegangen: Es ist ein Unding, daß Menschen Hunde auf andere Menschen oder auf Wirbeltiere hetzen!!! Das hat früher viele auch direkt an das nationalsozialistische Verbrecher-Regime erinnert! DAS war früher der Inbegriff des politisch und rechtlich Unkorrekten; DAS war mit der Erinnerung an barbarischste Verbrechen beladen, an sadistische Schergen, die in KZs Hunde auf Kommando Häftlinge und Kinder anfallen und totbeißen ließen! Und ausgerechnet DAS, ausgerechnet das Zum-Angriff-Kommandieren, soll nun dem Publikum gefallen! Wohl nur einem Publikum, das erstens die historische Erinnerung verloren hat und das zweitens bloß von der Angst umgetrieben ist, daß Hunde eben nicht selbständig richtig entscheiden könnten - was damit aber der Ausbildung die entscheidende Pointe nimmt, die ja Hunde in einem bestimmten Grade gerade dazu befähigen soll! MIr gefällt das ausdrücklich NICHT! Und ich halte gerade das nicht für politisch oder ethisch korrekt und für rechtlich problematisch! Mir hat es an der deutschen Tradition immer gut gefallen, daß sie aus historisch guten Gründen ein sehr, sehr, sehr gebrochenes Verhältnis zu Angriffskommandos hatte!!! Freilich: Die Art von Publikum, um deren Gunst man heute buhlt, weiß davon nichts mehr, spürt nichts davon und kennt auch die Gründe dafür nicht. Es ist einfach nur von einer inneren Angst vor der Selbständigkeit von Hunden geleitet, der alten Angst des Menschen vor dem Fremden, vor der Eigenmacht der Kreatur. Der Angst also, die den Menschen selbständige Natur und Kreatürlichkeit auf diesem Planeten hat ausräumen, wegplanen und ausbeuten lassen. Diese Angst soll das Maß des ethisch Korrekten sein! Diese Angst auch noch zu unterstützen, wird aber unter Garantie auch niemanden für unseren Sport einnehmen, der doch gerade durch Ausbildung Hunden Freiräume eröffnen soll, die ihnen sonst verantwortlich niemals eingeräumt werden könnten! Unseren Sport verteidigt nicht, wer denen Recht gibt, die solche Freiräume immer schon abgeschafft wissen wollen. Statt dessen hätte man die guten Gründe, aus denen es im deutschen Schutzdienst keine Angriffskommandos gibt und aus denen sie seiner ganzen Systematik und Grundhaltung nach dort auch nicht hingehören, der Öffentlichkeit sachgerecht vermitteln sollen! Aber dazu ist in unserem Sport ja irgendwie auch niemand in der Lage oder mutig genug. Beziehungsweise: Auch in unserem Sport selbst sind die Funktionäre nicht weniger geschichts- und traditionsvergessen und -unkundig wie jenes Publikum, dem sie es rechtmachen wollen! Schutzdienst bestand bei uns klassischerweise darin, Hunden situationsgerechtes Handeln (und sei es nur in Form eines hohen Maßes an Impulskontrolle) zu vermitteln (was freilich zunehmend auch durch die Ausbildungsmethoden untergraben wurde). Gerade die Selbsttätigkeit des Hundes bringt aber auch Spannung in den Sport. Wenn der Hund da den richtigen Zeitpunkt für eine Tätigkeit und die genaue Bezeichnung der Tätigkeit immer und überall exakt vorgeschrieben bekommt, dann fällt das gespannte Beobachten seiner Selbstkontrolle und seiner "hündischen" Beurteilung von Situationen weg. Und wir machen aus einem Wesen, dessen "Urteilskraft" (wenn auch nur auf tierischem Niveau) durch Ausbildung gefordert und gefördert werden sollte, einen bloß möglichst mechanischen Befehlsempfänger. Noch einmal: Ich weiß, daß es sich rein prüfungspraktisch nur um eine Lappalie handelt. Aber ich mag die Ideologie nicht, die sich in dieser Lappalie ausspricht! Und in dieser Ideologie geht es nicht nur um eine Lappalie, sondern um unser gesamtes Verhältnis zur Welt, in der wir leben, zu unseren Mitgeschöpfen und zu den kreatürlichen Voraussetzungen unserer Existenz. Hugh, ich habe gesprochen ... Wolfgang - Antje - 14-09-2010 Meines Wissens war die Rede davon, daß bei FH1 die Wegüberquerung rausgenommen werden sollte, nicht das Wechselgelände. Habe gerade erfahren daß die neue PO ab Januar erst mal gültig ist, aber eine neue Kommission gegründet wird die sie noch einmal überarbeiten soll. Grüße Antje - Trine - 14-09-2010 Antje,'index.php?page=Thread&postID=99159#post99159' schrieb:Meines Wissens war die Rede davon, daß bei FH1 die Wegüberquerung rausgenommen werden sollte, nicht das Wechselgelände...... dann sollte der Passus "tragende Hündin" noch mal überdacht werden........... - Katja H. - 14-09-2010 Ist das denn überhaupt schon "ratifiziert" oder ist das noch ein Entwurf? Meine Güte, wo kriegt Ihr denn immer solche Sachen her
- Antje - 14-09-2010 Es ist wohl "durch", also beschlossen, aber von Seiten der Leistungsrichter kommen jetzt angeblich viele Proteste, so daß nachgebessert werden soll. Nicht wenige Leistungsrichter (in erster Linie die, die noch selbst Hunde führen) sehe wohl Probleme in der Umsetzung, wie z.B. Arbeitsfreude oder Meideverhalten in Punkten ausgedrückt werden sollen, sehen in diesem Bereich der Willkür des amtierenden LRs Tür und Tor geöffnet bzw. viel Stoff für Unterstellungen.# Schaun mer ma... Grüße Antje Flucht - ChrisX - 15-09-2010 ..... Auf Anweisung des Leistungsrichters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder Stell“ des Hundeführers mit hoher Dominanz und energischem Zufassen wirkungsvoll vereiteln. Er darf dabei
nur am Schutzarm des Helfers angreifen.......[font='Times-Roman'] Fehlerhaft ist u. a.:
- Hund zeigt sich nicht führig in der Freifolge,
- Hund ist in der Grundstellung nicht ruhig und aufmerksam,
- Hund legt sich nicht direkt,
- Hund liegt nicht ruhig und sicher bis zum Einsatz-Hörzeichen,
- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
- kann die Flucht nicht vereiteln
- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
- fasst nach oder belästigt während der BewachungsphaseWas den nun ? Darf der Hund sälbständig vereiteln oder muss er auf das Hörzeichen warten? :piep: - tinka - 15-09-2010 @ wowi moin wolfgang, für mich wieder ein starkes stück gebrauchhund mit deutscher geschichte. super!!! gruß reinhard - Snake-Catcher - 15-09-2010 Wenn ich richtig gelesen habe, geht es ja nur um die VPG, da könnte man doch diese ganze Pack und Stell geschichte umgehen wenn man eine IPO Anmeldet und führt... |