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Mindestwiderristhöhe für VPG - Prüfung - Druckversion

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- cwuermlin - 08-10-2007

....richtig - ist PSK-intern.

Wenn ich richtig informiert bin, überlegt sich der KFT ob er das analog übernimmt...

Grüssle,
Chris


- k9vangogh - 08-10-2007

Das war mein kleiner Mann auf dem Video. Mr. Murphy hat nie eine Schutzhund Pruefung absolviert weil er naemlich mit seinen 36 cm Widerristhoehe nicht in der Lage war die Meterhuerde ohne Verletzungsgefahr zu springen, weder konnte er die Schraegwand bewaeltigen.

Des weiteren wurde mir von mehreren Richter gesagt, dass sie den Hund nicht zur Pruefung zulassen wuerden und sie gaben Gruende an wie "der Hund kann die Flucht nicht vereiteln". Nach diesen Aussagen war es mir dann zu bloed jemanden zu bitten ihn doch zuzulassen.

Fuer mich hat es keinen Unterschied gemacht, ich hab ihn weiter gearbeitet, weil er eben Spass daran hatte und wir sind dann in 2001 gefragt worden ob wir diese Schauvorfuehrung auf den USA Nationals machen wuerden.

Ich vermisse den kleinen Rabauken sehr.

Claudia Romard


- Belli - 08-10-2007

Hallo

Ich wollte niemanden einen Stein in den Weg legen, es tut mir Leid das der Hund Mr.Murphy nicht mehr da ist!

Zum andern weiss ich das der Hund sämtliche Sparten machen muss wie es in der PR verfasst ist. Die Hürden wie auch das Aportieren vom Holz und die Flucht vereiteln Können.

Es Grüsst

Robert


- Petcha - 08-10-2007

Sorry kann ich nicht sagen es steht nur:

Sonderregelung für UPr.-Prüfungen mit Zwergrassen
"""
""
"""

Alle anderen Anforderungen entsprechen den Vorgaben der gültigen Prüfungsordnung vom 01.01.2004 :?:


- Antje - 08-10-2007

Zitat:Original von k9vangogh
Mr. Murphy hat nie eine Schutzhund Pruefung absolviert weil er naemlich mit seinen 36 cm Widerristhoehe nicht in der Lage war die Meterhuerde ohne Verletzungsgefahr zu springen, weder konnte er die Schraegwand bewaeltigen.

Hallo Claudia,

die Schrägwand ist weniger das Problem. Im Agility laufen kleinere Hunde sie ja auch. Knackpunkt ist die Meterhürde, und da hat mein 38er halt jedesmal aufgesetzt.

Grüße

Antje


- Rika - 11-10-2007

Hallo,

gestern hatten wir auch das Thema aufm Hundeplatz.
Und die Vorsitzende meinte auch, dass sie den einen hund nicht zulassen würde, da er die Flucht nicht vereiteln könnte.

LG jessy


- Highlander - 11-10-2007

Zitat:Original von Petcha . Sonderregelung für UPr.-Prüfungen mit Zwergrassen........ Alle anderen Anforderungen entsprechen den Vorgaben der gültigen Prüfungsordnung vom 01.01.2004 :?:


Ich habs mal fett gemacht. Diese Sonderregelung IM PSK bezieht sich nur auf die UOPrfg!!!!!!

edit: der KfT stellt sich noch quer. Meine Sportfreundin (WT) hat erst nachgefragt...


- India - 11-10-2007

Nun ja ....das mit der Flucht wird immer wieder angeführt

Ich weiss nicht wie das die anderen sehen, aber ich habe noch nicht getestet, wie weit ich mit einem Hund am Arm laufen kann und vor allem wie schnell

Aber ich denke das es heute einige gibt, die ganz vorne laufen, die eine Flucht in diesem Sinne eventuell nicht wirklich vereiteln könnte

India


- Antje - 11-10-2007

Zitat:Original von Rika
gestern hatten wir auch das Thema aufm Hundeplatz.
Und die Vorsitzende meinte auch, dass sie den einen hund nicht zulassen würde, da er die Flucht nicht vereiteln könnte.

Hallo Jessy,

bei Euch entscheidet der Vorsitzende, wer eine Prüfung ablegt und wer nicht? Bei uns hat das letzte Wort in Bezug auf die Zulassung oder Nichtzulassung zur Prüfung immer noch der LR...

Ich kann nur jedem, dem wegen solch einer Sache im eigenen Verein Steine in den Weg gelegt werden, empfehlen sich an den zuständigen Leistungsricherobmann zu wenden. Auf dieser Ebene dürfte sich klären lassen, ob ein Hund aufgrund seiner Schulterhöhe von der Teilnahme an einer VPG/IPO-Prüfung ausgeschlossen werden kann.

In der Gefahrenabwehrverordnung meines Bundeslandes steht in § 2 folgendes:

"(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

... Staffordshire-Bullterrier
..."

Mein Rüde hatte 38 cm Schulterhöhe und war relativ zartgliedrig. Manche Hündin ist noch ein Stück kleiner und leichter. Lt. Gefahrenabwehrverordnung gehören sie zu den Hunden, für die von vorne herein eine Gefährlichkeit vermutet wird. Aber eine Flucht in einer Sportprüfung können Hunde dieser Größe angeblich nicht wirkungsvoll vereiteln???

Sollte sich so mancher Vereinsvorsitzender drüber Gedanken machen... (und froh sein, daß es überhaupt noch Leute gibt, die unseren Sport betreiben möchten, egal mit was für einem Hund).

Grüße

Antje


- Rika - 11-10-2007

Hallo,

nein, sie meinte, wenn sie bei der Prüfung Richterin wäre, dann würde sie den Hund nicht zulassen.

LG jessy