Guten Morgen
Ich wohne sehr ländlich in Nordfriesland.
In unserem Dorf zahlt man 21€ für den 1., 36€ für den 2. und 51€ für den 3.Hund. Für die sogenannten Listenhunde zahlt man den 6fachen Satz.[size=12]Steuer[/size]ermäßigung
[size=12](1) [/size]Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von
[size=12]a) [/size]Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden;
[size=12]b) [/size]Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung
des Wachdienstes benötigt werden;
[size=12]c) [/size]abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;
[size=12]d) [/size]Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten
Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
[size=12]e) [/size]Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden.
[size=12]§ 7[/size]
[size=12]Steuer[/size]befreiung
[size=12]Steuer[/size]befreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
[size=12]1. [/size]Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus
öffentlichen Mitteln bestritten werden;
[size=12]2. [/size]Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von
Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;
[size=12]3. [/size]Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;
[size=12]4. [/size]Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden;
[size=12]5. [/size]Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
[size=12]6. [/size]Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße
gelassen werden;
[size=12]7. [/size]Blindenführhunden;
[size=12]8. [/size]Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von
der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
[size=10]Leider ist es aufgrund der willkürliche Festlegung aber im nächsten Dorf innerhalb der selben Gemeinde schon wieder ganz anders.
Gruß Ramona
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