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Hundesteuer oder Befreiung? Umfrage!!!
#11
Bei uns in der Gemeinde Sinzheim (PLZ: 76547) sind SchH3- und RH2- Hunde steuerbefreit. Allerdings muss man das jährlich neu nachweisen!
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#12
Hallo

ich wohne in Flörsheim............noch recht ländlich


Nach großen Diskussionen wurde die Hundesteuer von 48 € auf 72 € erhöht. Es hat nicht viel gefehlt und die Hundebesitzer hätten den Bürgermeister erschla..........
Rottweiler und Kampfhunde kosten 380 € aber alle mit bestandener BH oder Wesentest 36€ und das ist dem meisten Damen hier zuviel.

Die meisten sehen nicht ein das sie ihren Hunden solche Dinge zumuten

Gruß aus Hessen
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#13
Hallo,

@ Antje,
jep, so sieht unsere Hundesteuersatzung der Gemeinde Hüttenberg auch aus. Wenn Du aber dann einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellst, da Dein Hund ja eine ordnungsgemäß abbelegte Schutzundeprüfung bei den vom Verband anerkannten Leistungsprüfern hat, dann suchen sie wirklich nach dem Haar in der Suppe, nur um der Befreiung zu entkommen.

Dann kommen auf einmal Fragen, wie und wann und wo denn der Hund als Schutzhund "eingesetzt" wird (obwohl die "ordnungsgemäße" Verwendung des Hundes als "Schutzhund" lt. Satzung gar nicht gefordert ist).

Ich kann Dir sagen, dass ganze ging bis in die Gemeindeversammlung ... ! Diese war dann der Meinung, dass das Ablegen einer Prüfung noch keinen "Schutzhund" ausmacht ... ! Ein "Schutzhund" MUSS dann auch die Verwendung als Schutzhund finden (so wurde es ausgelegt). Das lustige ist nur, dass die Satzung bis heute dahingehend NICHT abgeändert wurde, so dass ggf. dieser Passus mal mit aufgenommen worden wäre. In der Satzung steht weiterhin, dass eine Befreiung bei nachgewiesener abgelegter Schutzhundeprüfung gewährt wird.

Ich gebe Dir mit Deiner Aussage vollkommen recht:
Bei uns in der Gemeinde stellt man sich so an .... ! Bei den Städten, z. B. Gießen, Wetzlar, Linden etc., die in unserer unmittelbaren Nachbarschaft liegen und deren Hundesteuersatzung ganz genauso aufgebaut ist wie die unserer Gemeinde, wird die Befreiung bei abgelegter Schutzhuneprüfung ohne größere Nachfrage gewährt.

Es war mir dann aber wirklich zu doof, dieses ganze Prozedere noch weiter zu verfolgen, da bei uns ein Hund ja auch "nur" 40,00 € an Steuer kostet. Von daher habe ich dann lieber in den sauren Apfel gebissen, als wie mich noch weiter zu ärgern ... !
Aber schon unglaublich, wie manche Gemeinden damit umgehen ... !

VG
Isabelle
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#14
Hallo,

bei uns haben sie die Hundesteuer dieses Jahr um Hundertprozent erhöht! Wenn man fragt wegen einer Berfreiung oder Vergünstigung stellen sie sich total Quer! Die einzige Vergünstigung bekommt man für eine Zuchthündin!

LG

Verena
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#15
Hallöle,



bei uns in Burscheid ist es so:



Ab SchH1 50 % Steuerbegünstigung, muss man aber anhand der AT/Leistungsnachweis einreichen/nachweisen.



Ist aber trotzdem pro Hund gestaffelt. Ein Hund kostet X, ab zwei Hunde kostet jeder mehr, ab drei Hunde alle drei noch mehr usw.



LG
LG Dani

... leben ist... zeichnen ohne Radiergummi ...
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#16
moin moin,

bei uns in elmshorn (kreis pinneberg) sind zuchthündinnen mit prüfung um 50 % befreit. es gibt auch noch wachhunde im ländlichen raum, aber da muß der bedarf nachgewiesen werden.

lg doris
[Bild: bannerneuenk.gif]
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#17
Servus,
bei uns kostet der erste Hund 50€, der zweite 80€ und jeder weitere 100€.
Bei "gefährlichen" Hunden, beträgt der Steuersatz das achtfache, des normalen Satzes.
Die Steuerermäßigung erhalten Hunde:
-die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen
-die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund
-Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde
Steuerbefreiung:
-Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde von einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind
-Blindenführhunde

In der Nachbarstadt, kostet jeder Hund 12€ Sad
""Bei uns gilt nicht der Schönste, sondern der Tüchtigste.
Dieser Tüchtigste ist, recht verstanden, dann aber auch der Schönste,
weil jede Leistung verbürgende Zweckmäßigkeit in ihrer Vollkommenheit ist schön.""
*** v. Stephanitz 1928***
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#18
Hallo,
wow, dass ist ja teilweise ganz schön ungerecht! Die Einen werden abgezockt

und die Anderen haben einfach Glück gehabt.

Vielen Dank euch allen, besonders Uwe!!! :daumenhoch: Ich hoffe, es melden sich noch

mehr, dann könnte man eine Liste machen und sein Glück noch einmal bei den

eigenen Städten versuchen. Ach, + denkt bitte an die Städte (Britta) !?

Bis dann. Gaby :thumbup:
Behandele einen Stein wie eine Pflanze,
eine Pflanze wie ein Tier und
ein Tier wie einen Menschen!
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#19
Bei uns in Ostrach gibt es keine Ermäßigung aber als Züchter kann man Zwingersteuer beantragen (gibts auch nicht mehr überall). Allerdings sollte man möglichst einen Wurf im Jahr nachweisen.
Gruß, Welfen

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
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#20
Tach zusammen,
die Kapitalistenstadt Oberhausen hat folgende Preise im Angebot:
einen gehaltenen Hund 156,00 EUR
zwei gehaltene Hunde je Hund 216,00 EUR je Hund
drei und mehr gehaltene Hunde 252,00 EUR je Hund

Dafür haben wir fünf Freiläufe und jede Menge Ärger mit anderen Hundebesitzern :i_ :i_ :i_ :i_ :i_


Gruß
Holger
Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigenkommission entstanden sind.
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