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Zahn
#1
Hallo

Weiss einer von euch wie das mit den zaehen ist , bei meinem Hund fehlt ein Zahn im unterkiefer , und einer im oberkiefer.

Ist so ein Hund fuer die zucht ausgeschlossen ?
Have a nice Day.
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#2
Nichteignung zur Körung
Nachstehende Mängel schließen eine Körung
aus:

d) Zahnmangel.
Bei Fehlen von
1 mal Prämolar 3 oder
2 Schneidezähne oder
1 mal Prämolar 2 + 1 Schneidezahn
oder
1 mal Prämolar 2 + 1 Prämolar 1
2 mal Prämolar 2
Die Farbe beißt nicht
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#3
danke dir fuer deine antwort Britta

Aber mit den nr. kann leider nichts anfangen...
kann es denn noch ein anderen besser erklaehren ?
Have a nice Day.
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#4
Welche Zähne fehlen denn genau? Darauf kommt es nämlich an, ob der Hund noch als zuchttauglich einzustufen ist oder nicht. Wenn einer der dickeren hinten (ab dem 3. hinter dem Eckzahn) und ein weiterer Zahn fehlt, bekommt er keine Zuchtbewertung und wäre damit zuchtuntauglich, bei den kleineren (Schneidezähne und die ersten 2 hinter den Eckzähnen) wäre eine Körung nicht möglich, Zucht mit Leistungspapieren schon ... unter der Voraussetzung, daß er mindestens ein gut in der Schau bekommt, HD und ED a1-a3, DNA und Prüfung (mindestens SchH 1 unter SV-Richter). Ich gehe zumindest mal davon aus, daß Du die Frage für einen DSH innerhalb des SV stellst ... Bei anderen Rassen (RSV weiß ich jetzt auch nicht) könnte das anders geregelt sein.

Grüße

BonnieH
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#5
Hinter den Schneidezähnen und Reisszähnen, kommt der kleinste Zahn ..der P1 , dann geht es immer weiter .. mit P2 , P3 ..usw
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#6
Hallo Ludger,hab Dir `ne Mail mit der PDF-Datei zum Thema Zahnstatus geschickt. mfg Chris
"Alle klugen Menschen wissen, dass die Wahrheit nicht die Hauptspeise ist,
sondern nur ein Gewürz dazu"
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#7
Danke at Coolman, und alle anderen.

Bist zu welchem alter kann denn noch ein zahn kommen. Ich habe jetzt noch einmal genau nachgeschaut , und kann im oberkiefer etwas weisses ( hartes ) sehn / fuehlen...der Hund ist jetzt 14 Monate.
Have a nice Day.
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#8
Hallo Ludger,

dann laß es von einem Tierarzt, der beim SV als Röntgenarzt anerkannt ist, röntgen und das Vorhandensein bestätigen ... dann kann der Zahnstatus so eingetragen werden. Über das genaue Procedere erkundige Dich beim SV.
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#9
Hmmm,

ein Zahn der nicht durchgebrochen ist, wird vom SV nicht anerkannt,

ausser dein TA bestätigt lt. Röntgenaufnahme, dass er diesen Zahn hat ziehen müssen - aus welchen Gründen auch immer und das
der Zahn vorhanden war.

Wenn da etwas weißes hartes ist, könnte es noch helfen, wenn dein TA dort das Zahnfleich aufschneidet, so dass der Zahn durchblitzt.
Allerdings wird der Zahn dann eben total mickrig bleiben(hätte eher gemacht werden müssen, in der Phase wo der Zahn sich noch entwickelt.
Allerdings wird ein mickriger Zahn auf Schau und Köhrung bemängelt(weiß ich aus Erfahrung).

LG Ursula
Ich verantworte das, was ich schreibe,
nicht das was du liest
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