Beiträge: 1.526
Themen: 28
:
: 1
Registriert seit: Sep 2007
Naja, der Zuchtverband steht ja für die Rasse...
Und da muss man ja auch sehen, wo der Dobermann heute steht...
und wenn von 1500 Mitgliedern 1100 kein Vertrauen mehr in die Führung haben, dann sollte man sich fragen, ob man dann nicht besser seinen Posten zur Verfügung stellt als dass man es auf verbrannte Erde ankommen läßt.
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
Beiträge: 973
Themen: 24
:
: 0
Registriert seit: Sep 2006
Immerhin hat der "alte" Vorstand die Hoheit über die Hompeage
Zitat:
Nichtigkeit Beschlüsse 02.02.2020
Geschrieben am 03.02.2020
Information zur „außerordentlichen Mitgliederversammlung“ am 02.02.2020
Sehr geehrte DV Mitglieder,
wie bereits mehrfach veröffentlicht und an alle Gliederungen mitgeteilt, informieren wir Sie, dass die Beschlüsse/Wahlen, die während der Zusammenkunft vom 02.02.2020 gefasst wurden, nichtig sind.
Das Präsidium des DV e.V. und der Ehrenrat des DV e.V. bleiben, wie auf der Homepage erfasst, unverändert.
Die Anliegen aller Mitglieder und Züchter werden nach wie vor gerne von den Mitarbeiterinnen der Hauptgeschäftsstelle, auch unter den erschwerten Bedingungen und dementsprechend zeitverzögert, bearbeitet.
Sobald die korrekte und vollständige Abwicklung (z.B. Korrektur Mitgliederlisten, Rechnungsstellung usw.) abgeschlossen ist, werden zeitnah die nächsten notwendigen Schritte eingeleitet. Zwischenzeitlich werden wir Sie weiter informieren.
Wir bedauern die Verwirrungen und die derzeitige Gesamtsituation zutiefst und danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Jeder Verein muss basierend auf der gültigen Satzung/Ordnungen/Statuten ordentlich geführt und abgewickelt werden. Andernfalls würde jegliche Rechtsgrundlage ad absurdum geführt.
Hans Wiblishauser – 1. Präsident Dobermann Verein e.V.
Thomas Becht – 2. Präsident Dobermann Verein e.V.
VG Anja
Beiträge: 8
Themen: 0
:
: 0
Registriert seit: Oct 2006
Grundsätzlich kann eine Versammlung nur durch die amtierende Vorstandschaft einberufen und geleitet werden.Eine ausserordentliche Versammlung können die Mitglieder schriftlich beantragen ,wenn die nötigen Mehrheiten vorhanden sind.Sollte die formalen Voraussetzungen für eine Versammlung(schriftliche Einladung und Fristen usw) nicht eingehalten werden ist die Versammlung ungültig und zu wiederholen
Beiträge: 222
Themen: 30
:
: 0
Registriert seit: Mar 2009
Ich glaube das Verhält sich im DV aufgrund der Satzung etwas anders.
Die drei Herren die zu der außerordentlichen Versammlung geladen haben, gehören zum Vorstand. Von Ihnen wurden wohl auch klärende Gespräche bzw Sitzungen einberufen, zu denen der 1. und 2. Vorsitzende eingeladen wurden.
Die haben das mit Sicherheit aus gutem Grund verweigert.
Das alles wird vermutlich die Gerichte beschäftigen. Die HomePage ist erstmal abgemeldet.
Hold my beer
Beiträge: 235
Themen: 18
:
: 0
Registriert seit: Sep 2010
Laut dem ersten Gerichtsurteil hat die "Revolutiontruppe" verloren.
Mal schauen, wie es weiter geht.
Was ich mich halt immer Frage, wenn man angeblich das Gros der Delegierten hinter sich hat, wieso mache ich sowas dann nicht formell korrekt, auf der offiziellen JHV?
Wieso mache ich da dann so einen Aufstand bei dem ich mir doch abslut sicher sein kann, dass man da über irgendein Komma in der Satzung stolpert und einem das vor Gericht dann das Genick bricht?
LG Raphaela
The Problem is not the Problem. The Problem is your attitude about the Problem.
Captain Jack Sparrow