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Frage zum Apportieren bei BGH
#1
Hallo Zusammen,
laut PO der BGH-Prüfung wird das Holz ja in 10m Entfernung von einer Hilfsperson ausgelegt.
Nun ist mir aber nicht so ganz klar wie da der genaue Ablauf ist. In der PO vom DHV steht leider nur das
der Hundeführer nach den Übungen das Bringholz zum Ständer zurückbringen soll.

Aber wie gelangt es denn erst zu der Hilfsperson?

- HF holt das Holz aus dem Ständer, stellt sich in Grundstellung und übergibt das Holz an HP.
Nach dem Bringen auf ebener Erde bringt HF das Holz zum Ständer, nimmt es gleich wieder und
stellt sich vor der Schrägwand auf wo er es wieder der HP gibt?

- HF stellt sich in Grundstellung zur ebener Erde auf, HP holt Holz aus Ständer und legt es aus. Nach der Übung bringt
HF das Holz wieder zum Ständer von wo es die HP holt um es für die Übung Schrägwand auszulegen?

- Verbleibt das Holz zwischen den Übungen beim Hundeführer wie bei IPO? (Ist das in der BGH-PO nur mal wieder
verwirrend beschrieben?) Aber auch da muss es ja erst mal zu der HP gelangen, entweder durch Übergabe vom
Hundeführer oder die Hilfsperson holt es selbst.


Schön wäre es wenn sich die Leistungsrichter in diesem Forum hierzu äussern würden.
Und hier bitte keine Grundsatzdiskussion über Sinn und zweck des auslegens führen, das hatten wir schon zur Genüge
an anderer Stelle.
Viele Grüße
Ingo
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#2
Das Holz wird vom HF geworfen.

http://www.dvg-hundesport.de/file/aa8184...-04-16.pdf
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#3
Ich kenne auch nur die PO, nach der der HF das Holz selber wirft. Wo hast du denn etwas anderes gefunden?
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#4
Hi,
diese hier ist vom DHV und gültig ab 01/2017.
http://www.swhv.de/upload/dhv_BGH_1_2017...__7831.pdf

Bei der vom DVG steht:
Die hier hinterlegte PO BgH1-3 gilt für den Bereich des DVG.
Viele Grüße
Ingo
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#5
Das würde ja heißen, das der dhv eine eigene PO kreiert hat, das muss ja im Umkehrschluss heißen, die müssen aua dem VDH ausgeschlossen werden ;(

IST NUR EIN WITZ...
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#6
Scheinbar gibt es da verschieden Fassungen der PO. Ich dachte die neue von der DHV Seite wäre allgemeingültig.
Viele Grüße
Ingo
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#7
Ingo Hofsaess,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25932-Frage-zum-Apportieren-bei-BGH/?postID=179468#post179468 schrieb:Scheinbar gibt es da verschieden Fassungen der PO. Ich dachte die neue von der DHV Seite wäre allgemeingültig.

Hallo Ingo,

nö, ist sie leider nicht. Es gibt derzeit bei der BGH unterschiedliche Versionen. Einmal die vom SV, wo sich auch der DVG angeschlossen hat, und dann die vom dhv, die sich an der (mittlerweile gekippten) Fassung der neuen PO orientiert hat.

Es kursierte vor einiger Zeit mal ein Entwurf zur neuen PO, wo die Hölzer ausgelegt wurden und die Prüfung mit 60 % der Punkte bestanden war. Diese Version ist ja mittlerweile vom Tisch, der dhv hat aber auf dieser Grundlage die BGH eingeführt.

Das ist in meinen Augen etwas merkwürdig... nehmen wir mal an, Du machst im dhv die BGH 1 mit 63 Punkten, hast diese also im dhv bestanden. Jetzt willst Du die BGH 2 im SV oder DVG machen... dort musst Du aber 70 Punkte haben, um zu bestehen. Wie soll man da entscheiden? Ich wäre als Richter in so einem Fall tatsächlich überfragt.

Ich denke, hier sollte schnellstens von Seiten des dhv's korrigiert werden und eine Angleichung an den SV und DVG stattfinden.

Viele Grüße

Sören
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#8
Jetzt mal ohne Witz... wären hier nicht gewisse Sanktionen sinnvoll? Beim RSV war man da ganz schnell...
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#9
deralex1979,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25932-Frage-zum-Apportieren-bei-BGH/?postID=179481#post179481 schrieb:Jetzt mal ohne Witz... wären hier nicht gewisse Sanktionen sinnvoll? Beim RSV war man da ganz schnell...

Naja,

ist zwar nicht 100%ig zu vergleichen, immerhin sind es "echte VDH-Richter", die diese Prüfung abnehmen, aber naja... so ganz sauber ist das nicht, da hast Du Recht.

Viele Grüße

Sören
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#10
hier könnte nun wieder die Aussage: "Regeln sind Regeln" hin gehören. Wird doch immer wieder gewählt.
Bye Uwe
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