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HD Junghunde / Welpen
#11
Zitat:Original von Welfen
Problemtisch wird es nur, wenn bei manchen Krankheiten nicht sicher feststellbar ist, ob die Ursache nun genetisch bedingt ist oder nicht ...

Sag ja auch keiner daß dieser Paragraph ausgereift ist. Es ging mir nur darum, daß hier beklagt wurde, daß es keine Meldepflicht gibt für Operationen am Skelettapparat und Hunde nach solch einem Eingriff in die Zücht gehen dürften.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#12
Schon klar, Antje.
Aber wenn es in der ZO nicht klar formuliert ist, nützt die Meldepflicht nicht viel. Wenn z. B. einer meiner Hunde sich nachweislich einer durch äußere Einwirkung verursachten OP unterziehen müsste und deswegen aus der Zucht sollte, würde ich dagegen prozessieren. Und nach der jetzigen Formulierung vermutlich auch gewinnen.

Und ob eine Meldepflicht alleine ausreicht ist fraglich. Da bleiben theoretisch auch wieder Möglichkeiten offen, um mauscheln zu können. Deswegen meine ich, dass bei nicht offensichtlich erworbene Verletzungen (wie z. B. Beinbruch), die eine OP notwendig machen eine offiziell beauftragte Klinik oder TA für eine Überprüfung zuständig sein müsste ähnlich wie bei HD und ED.
Gruß, Welfen

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
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#13
Zitat:Original von Antje
Hallo Ihr,

Auszug aus der Zuchtordnung des SVs (Fassung 2006):

"4. Zuchtwert und Zuchtzulassungen
...
4.1.4 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde:
...
d) Operative Eingriffe am Hund zum Zwecke der Korrektur oder zur Erlangung bzw. als Verbesserung einer vorhandenen Zuchtbewertung (z.B. Ohren, Rute, Zähne, Hoden, Skelett) führen zum Zuchtverbot und ziegen ein vereinsinternes Ordnungsverfahren gegen den/die Eigentümer nach."

Nach Aufnahme dieses Paragraphen in die Zuchtordung wurde mehrfach in der SV-Zeitung veröffentlicht, daß Operationen am Skelettapparat dem Zuchtbuchamt anzuzeigen und von diesem in die Ahnentafel einzutragen sind.

Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, daß durch solch einen Eingriff aus einer a5-Hüfte eine a1-Hüfte wird.

Grüße

Antje

Hallo an alle,

das ist ja alles schön und gut, aber wer zeigt dies denn an? Klar eigentlich sollte dies wohl der Eigentümer tun, aber man darf sich auch nicht ins Halteverbot stellen und tut es doch hin und wieder, meißt ohne erwischt zu werden.
Und sollte es tatsächlich so sein, dass dieser Eingriff beim Hauptröntgen nicht ersichtlich ist, wäre es das sinnvollste die Meldepflicht ginge vom TA aus.

Ohne hier Aufgaben verteilen zu wollen, da ich gar nicht weiß, wie das realisierbar wäre. Aber nur dies würde für mich Sinn machen.

Gruß
Dany
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#14
Zitat:Original von Welfen
...Wenn z. B. einer meiner Hunde sich nachweislich einer durch äußere Einwirkung verursachten OP unterziehen müsste und deswegen aus der Zucht sollte....

Es geht nicht darum daß ein Hund, der bereits zur Zucht zugelassen ist, aus der Zucht genommen werden soll, sondern darum, daß einer, der noch keine Zuchtzulassung besitzt, nicht in die Zucht kommt, weil er einen Mangel lt. Zuchtbuchordnung besitzt.

Ein Deckrüde wird ja auch nicht aus der Zucht geworfen, wenn man beim Identitätsröntgen feststellt, daß sich seine Hüfte z.B. aufgrund einer Arthrose verschlechtert hat.

Wenn Dir ein junger Hund vor ein Auto läuft und sich dadurch ein Bein bricht, er deswegen keine Prüfungen ablegen kann, dann kann dieser Hund ja auch nicht in die Zucht.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#15
Hallo Dany,

es gibt einige Leute, die einen kranken/operierten Hund "zum Spazierengehen" abgegeben haben und dann später feststellen mußten, daß andere Leute mit diesem Hund züchten. Zumindest in diesen Fällen hätte der Sache ein Riegel vorgeschoben werden können.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#16
Zitat:[i]
Es geht nicht darum daß ein Hund, der bereits zur Zucht zugelassen ist, aus der Zucht genommen werden soll, sondern darum, daß einer, der noch keine Zuchtzulassung besitzt, nicht in die Zucht kommt, weil er einen Mangel lt. Zuchtbuchordnung besitzt.
Antje

Sorry Antje, kannst Du ja nicht wissen. Folgendes: Ich bin auf diese unklare Formulierung des betr. Absatz der ZO überhaupt erst gekommen, weil ich in P. Z. 's Forum eine Anfrage von ihm gelesen habe und zwar für einen bereits angekörten Hund. Und dann lies Dir mal bitte die Antwort von Frau Fath durch. Und die kann ich so nicht stehen lassen. Deswegen habe ich auch beim Zuchtbuchamt nachgefragt und nach Diskussion oben genannte Antwort bekommen. Ich hoffe, Du verstehst jetzt besser, was ich meine.



Die Anfrage

--------------------------------------------------------------------------------

Paul & Dr.D.Zimmermann .............................................. 88214 Ravensburg, den 01.11.2006
E-Kretschmer-Str. 8
88214 Ravensburg
Tel. 0751 6526943
e-mail: paulzimmermann@schaeferhund-forum.de
HP: http://www.schwarzeseeperlen.de

....................................................................................... eMail: annefath@schaeferhunde.de

Verein für Deutsche Schäferhunde SV
Steinerne Furt 71
z.Hd. Frau Fath
Zuchtbuchamt
86167 Augsburg

Zuchteinsatz von Hunden mit Cauda -Equina

Sehr geehrte Frau Fath,

ich bitte um eine verbindliche Auskunft über Umgang bzw. Zuchtzulassung mit Hunden mit der
vererblichen Krankheit Cauda Equina.


1.) – Sind operative Eingriffe zur Beseitigung von Cauda-Equina eines angekörten Hundes
mit dem Ziel, den Hund für Leistung und Zucht wieder „einsatzfähig“ zu operieren, erlaubt ?

2.) – Darf ein so operierter Hund noch weiter in der Zucht bzw. Leistung verwendet werden?

3.) – Muß ein angekörter Hund nicht nach einer OP oder bereits bei der Feststellung dieser
Krankheit abgekört werden?

4.) - Was wird mit eventueller Nachzucht von Hunden, deren Eltern bzw. Elterteile nachweis-
bar und bewusst trotz dieser Krankheit gezeugt worden sind?


Mit freundlichen Grüßen


Paul & Dr.D.Zimmermann

__________________
mit freundlichen Grüßen
Paul, die schwarze Seeperle

--------------------------------------------------------------------------------



--------------------------------------------------------------------------------

Das Zuchtbuchamt hat geantwortet:

Sehr geehrte Frau Zimmermann, sehr geehrter Herr Zimmermann,

zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass diese Fälle unter Ziffer 4.1.4. Zur Zucht nicht zugelassene Hunde, Absatz d, fallen:

Operative Eingriffe am Hund zum Zwecke der Korrektur oder zur Erlangung bzw. als Verbesserung einer vorhandenen Zuchtbewertung (z.B. Ohren, Ruten, Zähne, Hoden, Skelett) führen zum Zuchtverbot und ziehen ein vereinsinternes Ordnungsverfahren nach sich.

Eine Abkörung erfolgt in solchen Fällen nicht, da ja die Verhängung eines Zuchtverbotes schon die weitergehende Maßnahme ist.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Fath

Im Namen aller interessierten Leser möchte ich mich bei Frau Fath bedanken.


__________________
mit freundlichen Grüßen
Paul, die schwarze Seeperle

--------------------------------------------------------------------------------
Gruß, Welfen

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
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#17
Hallo Antja,

da gebe ich Dir natürlich vollkommen Recht. Das ist absolut verantwortungslos vom Vorbesitzer.

Gruß
Dany
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#18
Die Anfrage von PZ ist ja schon in der Sache falsch. Und wurde dann so auch noch vom Zuchtbuchamt beantwortet.

Zum ersten ist Cauda equina keine Krankheit und kann somit nicht vererbt werden. Cauda Equina (lat. „Pferdeschwanz“) bezeichnet den hintersten Teil des Rückenmarks und das daraus entspringende Nervenbündel. Diese versorgen die Muskulatur der hinteren Gliedmaßen und der Rute und steuern Kot- und Harnabsatz. Sowohl Mensch als auch Tier haben diese Cauda equina.
Was PZ wohl meinte ist das Cauda equina-Syndrom (CES). Aber auch dies ist keine eigenständige Krankheit und kann somit ebenfalls nicht vererblich sein. Nur die Ursachen hierfür können gentisch bedingt sein.

Syn|drom, gr., "das Zusammenlaufen" Synonym: Merkmal

In der Medizin ist ein Syndrom ein Krankheitsbild, das sich aus dem Zusammentreffen verschiedener charakteristischer Symptome/Merkmale ergibt.

CES kann verschiedene Ursachen haben, sowohl angeborene (Missbildungen, evtl. genetisch bedingt) als auch erworbene. Ursachen des Cauda Equina-Syndroms können sein: Frakturen und Tumore, Traumen, Mißbildungen, Entwicklungsstörungen, Osteochondrose. (Osteochondrosen sind Absplitterungen von Gelenkknorpeln und treten am häufigsten im Schulter- Knie- und Sprunggelenk auf. Abgesplitterte Knorpel- und Knochenteile („Gelenkmäuse“) liegen frei im Gelenk (Osteochondrosis dissecans; OCD). Die Osteochondrose kann jedoch auch die Bandscheiben und Wirbelkörper betreffen und zum Cauda Equina-Syndrom führen.) Infektionen der Bandscheibe und des Wirbels, Gefäßverschluß, degenerative Alterserscheinungen. Alle diese Ursachen haben aber das gleiche Merkmal: Cauda equina SYNDROM

Es kommt zu Einengungen des Wirbelkanals und der Zwischenwirbellöcher zwischen dem 5. Lendenwirbel und dem Kreuzbein. Dies führt zu einer Kompression der Nervenbahnen und neurologischen Symptomen, wie z.B. Lahmheiten der Hintergliedmaßen, Schwanzlähmung, Harn- und Kotinkontinenz. Der Hund weigert sich zu springen, hat Mühe beim Aufstehen und ist allgemein in seiner Bewegung eingeschränkt.

Und nur auf diese falsche Antwort hin und die fehlende Differenzierung zwischen erworbenen und erbbedingten Krankheiten habe ich weiter nachgefragt.

Bei so vielen möglichen Ursachen kann zwar der TA die OP melden, aber überprüfen müsste das meiner Meinung nach eine SV-offizielle Stelle.
Gruß, Welfen

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
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