Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verbot von Stachelhalsband und die neue TierSchHuVO
Hier mal Beitrag, der mir aus der Seele spricht.
Autor: Thomas Baumann
‐-------

AUSBILDUNG VON POLIZEISCHUTZHUNDEN

Möglichkeiten, Grenzen, Fakten und Tierschutz

Als ehemaliger, langjähriger Ausbildungsleiter einer Polizeihundeschule und Deutscher Polizeivertreter in einer europäischen INTERPOL-Arbeitsgruppe denke ich, dass es mir – anlassbezogen – gelingen kann, einen differenzierten Blick auf die Ausbildungsmethoden von Polizeischutzhunden (weltweit) zu werfen.
Dabei bezog sich meine langjährige Tätigkeit in der Ausbildung von Polizeischutzhunden auch außerhalb Europas auf Länder wie Kanada, Vereinigte Staaten, Südafrika oder Katar.
Überall in der Welt werden bei der Polizei Schutzhunde ausgebildet und nach persönlicher Überzeugung sind derartig ausgebildete Diensthunde äußerst wertvolle und unverzichtbare Begleiter im Dienste des Menschen.
Die Diskussionen um die Ausbildung von Polizeischutzhunden der Berliner Polizei haben nach persönlichem Empfinden zu lediglich zwei Meinungen geführt: Dafür oder Dagegen!
Doch so einfach ist das alles nicht.

Wenn in diesem Zusammenhang der Deutsche Tierschutzbund die pauschale Behauptung aufstellt, eine tierschutzkonforme Ausbildung solcher Hunde nach neuen Richtlinien sei möglich, dann bleibt als Entgegnung nur ein „Jein“! Und damit ist diese pauschale Behauptung nicht richtig! Irgendwie verständlich, denn der Deutsche Tierschutzbund hat offensichtlich keinen real bezogenen Einblick in das Anforderungsprofil eines Polizeischutzhundes.
Nur wer sich tatsächlich „vertieft“ mit der Schutzhundeausbildung von Polizeibehörden befasst, kann sich hier ein Urteil erlauben.

Unterschiedliche „Leistungsklassen“

Im Rahmen unserer gängigen, gesellschaftlichen Normvorstellungen sind Ausbildungsmethoden, die mit Schmerzen verbunden sind bzw. den Einsatz von Stachelhalsbändern beinhalten im Grundsatz sicher nicht mehr zeitgemäß.
Doch müssen wir uns beim Einsatz von Polizeischutzhunden klar darüber werden, dass wir hier mit vorschnellen Entscheidungen für oder gegen mögliche „Ausnahmeregelungen“ sehr, sehr vorsichtig sein und auch mal über den Tellerrand hinausschauen müssen.
Die Frage lautet zunächst nämlich nicht, was wir genau in der Ausbildung von Polizeischutzhunden methodisch zu tun haben, sondern vielmehr – WAS WOLLEN WIR IN DER ZIELSTELLUNG ERREICHEN?

Wer behauptet, man könne einen Hund in einer derartigen Ausbildung stets bzw. generell frei von Schmerzen oder Zwängen erfolgreich ausbilden, hat keinen wirklichen Einblick in die ausbilderischen Möglichkeiten und auch Grenzen dieser häufig extrem selbstbewussten, besonders „harten“ und außergewöhnlich temperamentvollen Vierbeiner.
Ich kenne als ehemaliger Polizeihundeführer das Gefühl, in einem Polizeieinsatz einem oder oder auch mehreren gewaltbereiten Personen gegenüberzustehen und dabei auf die Zuverlässigkeit eines Schutzhundes vertrauen zu dürfen. Die eigene körperliche Unversehrtheit und im schlimmsten Fall das eigene Leben vertrauensvoll mit der hohen Leistungsfähigkeit des Vierbeiners zu verbinden, ist ein unverzichtbarer Aspekt in der Gefahrenabwehr.
Welche Belastungen auf Polizeischutzhunde zukommen kann, ist von niemandem zu beurteilen, der diese derartig extremen Gefahrensituationen nie kennengelernt hatte.
Eine schlimme Vorstellung, wenn ein Polizeischutzhund vor derartigen Gefahren, vor lautstarken Bedrohungen körperlicher und verbaler Art letztlich davonläuft.
Dies zeigt uns erst einmal, welche EXTREMEN Anforderungen an solche Hunde gestellt werden.
Die Polizeidienststellen selektieren deshalb nicht umsonst im Vorfeld einer Ausbildung wichtigerweise das „Nervenkostüm“ bzw. die Härte und Kompromisslosigkeit des künftigen Polizeischutzhundes.

Wer allerdings gegenteilig behauptet, die Ausbildung gehe generell nicht ohne Schmerzreize, scheint ebenso begrenzt im Denken und Handeln aufzutreten und kaum über Kenntnisse zu modernen Konditionierungsmethoden zu verfügen.
So hat beispielsweise die Polizei in England schon vor 20 Jahren die Ausbildung ihrer Schutzhunde „schmerzfrei“ reformiert und ich konnte auch im Jahr 2002 die Ausbildung und den Leistungsstand dieser Hunde persönlich begutachten.
Diese Hunde waren im Leistungsergebnis auch leistungsfähig, allerdings mit erkennbaren „Abstrichen“.
Zum damaligen Zeitpunkt war für die Vertreter unserer INTERPOL-Arbeitsgruppe zu beobachten, dass die polizeilich geführten Schutzhunde aus England tatsächlich nicht mit der Beharrlichkeit, Motivation und dem Durchsetzungsvermögen ausgestattet waren, wie dies bei ausgebildeten Hunden in vielen anderen europäischen Ländern der Fall war.

Damit sind wir erneut bei der Frage, was wir genau wollen! Wollen wir Polizeischutzhunde mit eher kompromissloser Konstitution, lässt sich die „schmerzfreie“ Ausbildung in der Praxis kaum umsetzen, was auch verhaltensbiologisch erklärbar und argumentativ nicht widerlegbar ist. Liebäugeln wir hingegen mit der „weicheren“ Variante, können wir tatsächlich ausbilderische Wege wählen, die unsere Gesellschaft als tierschutzkonform bezeichnen dürfte. Es steht dann allerdings die Frage der Leistungsfähigkeit im Raum.

Noch ein weiterer extrem komplizierter Aspekt, an den viel zu wenig gedacht wird. Nur wenige Gebrauchshunde sind geeignet, den besonderen Anforderungen einer polizeilichen Schutzhundeausbildung mental gewachsen zu sein.
Das bedeutet beispielsweise, die wenigsten Deutschen Schäferhunde können heutzutage die an einen Polizeischutzhund gestellten Anforderungen erfüllen.
In diesem Zusammenhang eignen sich nach persönlicher Einschätzung nur rund 5%(!) aller regulär gezüchteten Deutschen Schäferhunde für den Einsatz als Polizeischutzhund.
Ein Grund, weshalb schon vor über 20 Jahren die Polizei weltweit auf andere Gebrauchshunderassen umgestiegen ist. Insbesondere der belgische Schäferhund Malinois hat im Laufe der letzten Jahre zunehmend zur Verdrängung des Deutschen Schäferhundes geführt. Problematisch ist hier allerdings der Aspekt, dass der Malinois mittlerweile als „Familienhund“ auftaucht und auffallend häufig für erhebliche Haltungs- und Umgangsprobleme, verbunden mit Beißvorfällen, sorgt.

„Vorarbeit“ als wichtiger Diskussions-Aspekt

Der Ankauf von geeigneten Diensthunden erfolgt in der Regel in einem Alter zwischen 1 und 2 Jahren. Dies geschieht meist bei Gewerbetreibenden, die vor dem Verkauf der angebotenen Hunde im wahrsten Sinne des Wortes „Vorarbeit“ leisten.
Wer nun glaubt, dass sich die Verkäufer geeigneter Schutzhunde in der „Vorbereitung“ künftiger Polizeischutzhunde um rechtliche, ethische oder moralische Vorgaben kümmern, wird nicht immer enttäuscht – aber meistens.
Das bedeutet, die geeigneten Hunde sind bereits vorausgebildet, haben die „Härten“ der Ausbildung kennengelernt und lassen sich im Training und im Einsatz als Polizeischutzhunde oftmals nicht mehr auf „weichere“ Ausbildungsmethoden ein.

Deutlich positiver – und tierschutzkonform – kann die Ausbildung von Schutzhunden erfolgen, wenn diensthundehaltende Behörden die Zucht geeigneter Polizeischutzhunde selbst in die Hand nehmen. Hier sind „gewaltfreie“ Alternativen mit einem letztlich immer noch akzeptablen Leistungsniveau durchaus denkbar.
Allerdings gilt hier wieder zu bedenken, dass sich nicht jeder „selbstgezüchtete“ Diensthund tatsächlich auch für den späteren Schutzhunde-Einsatz eignet.
Es gab und gibt Diensthundeeinrichtungen, die züchterisch auf Eignungsquoten von rund 50% stoßen. Hier muss allerdings immer auch der behördliche Blick auf die Sache berücksichtig werden. Für manche Behörden waren oder sind die Kosten für eine polizeieigene Zucht aus Kostengründen (Zeit-, Personal- und Organisationsaufwand) einfach zu hoch.
Das heißt, im Bemühen um optimierte Lösungen spielt auch der „Rotstift“ in den Behörden eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Diskrepanzen zwischen den Landespolizeien

Die unterschiedlichen Meinungen und Vorgehensweisen in Sachen Schutzhundeausbildung zwischen den Landespolizeien sind ebenfalls Gegenstand der aktuellen Diskussionen.
Tatsächlich gibt es Landespolizeien, die über sich aussagen, Polizeischutzhunde tierschutzkonform auszubilden. Und andere wieder bekräftigen, dass dies einfach nicht möglich sei.
Für mich sind diese Diskrepanzen verständlich und nachvollziehbar.
Der unterschiedliche Fokus auf den Leistungsanspruch eines Polizeischutzhundes macht hier den Unterschied. Extreme und kompromisslose Leistungsfähigkeit unter schwierigsten Bedingungen ist das Ziel derer, die dabei einfach Grenzen in der für sie „weichen“ Ausbildung sehen.

Ein weniger extrem fokussierter Leistungsanspruch ist in der sogenannten „gewaltfreien“ Ausbildung vorherrschend. Diese Ausbilder verfolgen das Ziel, einen „brauchbaren“ Schutzhund zu kreieren, der eben letztlich nicht mit den Attributen „kompromisslos“, „explosiv“ oder „bedingungslos“ versehen werden kann.
Und schon wieder die Frage: was wollen wir eigentlich?

Ausnahmeregeln sinnvoll?

Mit gemischten Gefühlen sehe ich das Bestreben von Polizeigewerkschaften, über den Bundesrat generelle Ausnahmeregelungen zur Tierschutz-Hundeverordnung für die Ausbildung von Polizeihunden zu erwirken. Wenn diese Forderung noch präzisiert werden könnte, würde ich mich wohler fühlen, als bei einer generellen Ausnahmegenehmigung.
Leistungsstarke Polizeischutzhunde, die sich ja nicht mehr in der Ausbildung, sondern in der Fortbildung oder auch in der Einsatzüberprüfung befinden, lassen sich tatsächlich nur sehr schwer bis überhaupt nicht umkonditionieren. Das bedeutet bei diesen Hunden erfolgen Training und Einsatz in teilweise bereits automatisieren Handlungsketten und es wäre einfach gefährlich, derartige Risiken einzugehen. Wenn ein Polizeihund im Einsatz einen Menschen beißt bzw. festhält, MUSS er bei Weisung seines Polizeihundeführers unverzüglich ablassen.
Tut er dies nicht, hat er im Polizeieinsatz nichts verloren.
Das Risiko, dass bei Änderungen der Ausbildungsmethodik diese automatisierten Abläufe gehemmt oder gar verhindert werden, und der Hund somit nicht mehr loslässt, halte ich nach 20-jähriger Erfahrung in der Polizeihundeausbildung faktisch für viel zu hoch.
Die Gesundheit und das Leben von Menschen steht immer an erster Stelle!

Fazit: die Ausbildung von Polizeischutzhunden bundesweit zu diskutieren und in Teilen auch zu modifizieren, halte ich für richtig; die Fortbildung bereits einsatzfähiger Polizeischutzhunde hingegen sehe ich bei tierschutzrechtlich bzw. behördlich erzwungenen Maßnahmen zur „Umschulung“ als stark risikobehaftet und damit nicht verantwortbar.

Wer übrigens Vergleiche zu anderen, konventionellen Ausbildungsrichtungen von Dienst-, Rettungs- oder Sporthunden – gleich welcher Art – zieht und behauptet,
typische zeitgemäße bzw. moderne Ausbildungsmethoden sind einfach auf die Ausbildung von Polizeischutzhunden zu übertragen, liegt schlicht und ergreifend falsch! Diese Vergleiche sind nicht nur unzulässig, sondern sogar albern.
Bye Uwe
Zitieren to top
[attach=6338,none,428][/attach]

nach dem Vorpreschen der LG 06 mal eine erfreuliche Nachricht


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Zitieren to top
noch größer hattest du es nicht?
LG, Birgit und Chaotenrudel



Neid ist der Ärger über Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude...
Zitieren to top
Rechtssicherheit für ZR und LR soll dieser Beschluss bieten ? Wie das ? Ich bin kein Jurist, aber ein Verein kann doch nicht etwas rechtssicher erlauben, was per Gesetz/ Verordnung verboten ist ?
Zitieren to top
Dumbledore,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband-und-die-neue-TierSchHuVO/?postID=192806#post192806 schrieb:was per Gesetz/ Verordnung verboten ist ?
Das der Softstock bleibt ist m.E. eine richtige Entscheidung. Dieser ist ja nicht schmerzhaft. Vielleicht etwas schreckhaft, aber das ist ja -noch- nicht verboten.
Bye Uwe
Zitieren to top
Uwe Junker,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband-und-die-neue-TierSchHuVO/?postID=192807#post192807 schrieb:
Dumbledore,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband-und-die-neue-TierSchHuVO/?postID=192806#post192806 schrieb:was per Gesetz/ Verordnung verboten ist ?
Das der Softstock bleibt ist m.E. eine richtige Entscheidung. Dieser ist ja nicht schmerzhaft. Vielleicht etwas schreckhaft, aber das ist ja -noch- nicht verboten.
mir ging es um die Passage mit den kupierten Hunden und den „Qualzuchten“ (was auch immer darunter zu verstehen ist).
Zitieren to top
Dumbledore,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband-und-die-neue-TierSchHuVO/?postID=192808#post192808 schrieb:mir ging es um die Passage mit den kupierten Hunden und den „Qualzuchten“ (was auch immer darunter zu verstehen ist).
Zu den Hunden mit "kupierten Ohren" wurde nix beschlossen, lediglich zu Hunden mit "kopierten Ohren". :klugscheiss:
Zitieren to top
Ich stehe auch auf dem Schlauch.....ist der VDH größenwahnsinnig? Setzt sich über geltendes Recht hinweg? Darf ich als VDH Mitglied auch ohne Konsequenzen mit 80km durch die Innenstadt fahen, wenn der VDH es erlaubt?
Außerdem....Qualzuchten weiterhin zu erlauben ist ein Unding. Und kein fachliches Wort zur Strafe in Ausbildung und wie damit umgegangen werden soll? Es kotzt mich echt an das ich über eine Zwangsmitgliedschaft im VDH bin, da ich in Deutschland kaum einen Hundesportverein angehören kann, der wiederum nicht Mitglied im VDH ist.
Dem müssten die Mitglieder weglaufen, wie der katholischen Kirche.....mann, mann.....da kann man ja schon fast von mafiöusen Strukturen sprechen.
Na ja....bleibt zu schauen welcher selbstverliebte Lobbyistenverband die Oberhand behält....Tierschützer oder VDH.
Zitieren to top
Axlla,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband-und-die-neue-TierSchHuVO/?postID=192810#post192810 schrieb:Außerdem....Qualzuchten weiterhin zu erlauben ist ein Unding.
da sollte man vielleicht nicht allzu laut tönen, nur weil man meint nicht davon betroffen zu sein
Bei der PETA gehört z.B. der DSH auch dazu.
Es kann ganz schnell gehen, dass aus Gebrauchshunderassen Kampfhunde oder Qualzuchten werden.
Zum Schluss bleibt uns dann nur noch der Schisser aus dem Auslandstierschutz, der vor seinem eigenen Schatten Angst hat, für den braucht man dann auch keine Strafreize mehr. :peace:
LG Margit
Zitieren to top
Ich finde die Grundaussage gut, dass per se erstmal alle Hunde startberechtigt sind. Aber die Betonung Qualzuchten zu erlauben grenzt echt ans Lächerliche.
Dh damit gibt ein offizielles Organ des VDH zu, dass es Qualzuchten überhaupt gibt. Genau das wird doch verneint.
Der VDH wird für mich immer obskurer.
vg Anja
Zitieren to top


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste