21-06-2012, 16:06
Hallo,
denke diese Ausführung vereinfacht die Interpretation der Liste etwas:
Nationale Dopingbestimmungen für Hunde
Behandlung von Fell, Nase und Haut
Hunde, deren Fell, Nase oder Haut mit einem Mittel behandelt wurden, das die Farbe oder Struktur verändert, z.B. Farbe, Haarspray, Gel, Schaum, Kreide, Talk etc. dürfen nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Für das im Übrigen unbehandelte Fell dürfen vor der Teilnahme an der Ausstellung nur solche Präparate verwendet werden, die ausdrücklich zur Erleichterung des Kämmens/Bürstens (Conditioner/Balsam) dienen und/oder eine antistatische Wirkung haben.
Doping und andere, unzulässige Umstände
Der teilnehmende Hund darf nicht verletzt oder krank sein. Außerdem darf er nicht auf ungebührliche Art beeinflusst/manipuliert worden sein, d.h. er darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die dessen Aussehen, Leistung, Reaktion oder das Anzeigen von Verletzungen oder Krankheit beeinflusst.
Die genauen Bestimmungen im Hinblick darauf, welche Behandlungen und Maßnahmen unzulässig sind, sind in den schwedischen Dopingbestimmungen „Nationellt dopingreglemente för hund“ zusammengestellt. Dort sind zudem die Regeln für eine Ausnahmebewilligung angegeben.
Es obliegt der für den Hund verantwortlichen Person sich darüber zu informieren, welche Konsequenzen eine Behandlung oder andere Maßnahme für die Berechtigung zur Teilnahme an einer Ausstellung, einer Prüfung oder an einem Wettbewerb hat.
Wenn die Ausstellungs-/Prüfungs-/Wettbewerbsleitung eine Probenentnahme zur Untersuchung eines möglichen Dopings oder einer anderen, unzulässigen Maßnahme beschließt, ist die für den Hund verantwortliche Person verpflichtet, den betreffenden Hund zur Probenentnahme sowie für weitere Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, die sich daraus ergeben können.
Bei eventuelle Fragen, sowie für Information über Karenzzeiten nach medizinischen Behandlungen wenden Sie sich bitte an den Svenska Kennelklubben oder schicken Sie eine E-Mail an: wds2008@skk.se
Doping liegt vor, wenn bei einem Hund eine Substanz – gleich in welcher Menge – gefunden wird, die zu den o. g. Stoffgruppen zählt. Für die Substanz Theobromin gilt ein Grenzwert in Höhe von 2.000 Nanogramm/ml.
Wenn man dann noch die Erläuterungen von Doping bei Wikipedia dazu betrachtet, ist es doch letztlich klar, was man geben kann und was nicht. Da bleiben nur noch wenige Medikament über, die überprüft werden und bei Hunden mit chron. Erkrankungen gibt es Ausnahmebescheinigungen vom TA (wie z.B. Cortison bei chron. Hauterkrankungen).
LG Barbara
denke diese Ausführung vereinfacht die Interpretation der Liste etwas:
Nationale Dopingbestimmungen für Hunde
Behandlung von Fell, Nase und Haut
Hunde, deren Fell, Nase oder Haut mit einem Mittel behandelt wurden, das die Farbe oder Struktur verändert, z.B. Farbe, Haarspray, Gel, Schaum, Kreide, Talk etc. dürfen nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Für das im Übrigen unbehandelte Fell dürfen vor der Teilnahme an der Ausstellung nur solche Präparate verwendet werden, die ausdrücklich zur Erleichterung des Kämmens/Bürstens (Conditioner/Balsam) dienen und/oder eine antistatische Wirkung haben.
Doping und andere, unzulässige Umstände
Der teilnehmende Hund darf nicht verletzt oder krank sein. Außerdem darf er nicht auf ungebührliche Art beeinflusst/manipuliert worden sein, d.h. er darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die dessen Aussehen, Leistung, Reaktion oder das Anzeigen von Verletzungen oder Krankheit beeinflusst.
Die genauen Bestimmungen im Hinblick darauf, welche Behandlungen und Maßnahmen unzulässig sind, sind in den schwedischen Dopingbestimmungen „Nationellt dopingreglemente för hund“ zusammengestellt. Dort sind zudem die Regeln für eine Ausnahmebewilligung angegeben.
Es obliegt der für den Hund verantwortlichen Person sich darüber zu informieren, welche Konsequenzen eine Behandlung oder andere Maßnahme für die Berechtigung zur Teilnahme an einer Ausstellung, einer Prüfung oder an einem Wettbewerb hat.
Wenn die Ausstellungs-/Prüfungs-/Wettbewerbsleitung eine Probenentnahme zur Untersuchung eines möglichen Dopings oder einer anderen, unzulässigen Maßnahme beschließt, ist die für den Hund verantwortliche Person verpflichtet, den betreffenden Hund zur Probenentnahme sowie für weitere Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, die sich daraus ergeben können.
Bei eventuelle Fragen, sowie für Information über Karenzzeiten nach medizinischen Behandlungen wenden Sie sich bitte an den Svenska Kennelklubben oder schicken Sie eine E-Mail an: wds2008@skk.se
Doping liegt vor, wenn bei einem Hund eine Substanz – gleich in welcher Menge – gefunden wird, die zu den o. g. Stoffgruppen zählt. Für die Substanz Theobromin gilt ein Grenzwert in Höhe von 2.000 Nanogramm/ml.
Wenn man dann noch die Erläuterungen von Doping bei Wikipedia dazu betrachtet, ist es doch letztlich klar, was man geben kann und was nicht. Da bleiben nur noch wenige Medikament über, die überprüft werden und bei Hunden mit chron. Erkrankungen gibt es Ausnahmebescheinigungen vom TA (wie z.B. Cortison bei chron. Hauterkrankungen).
LG Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
"Auch Schöne können Leistung bringen!"
Liebe Grüße,
Barbara
"Auch Schöne können Leistung bringen!"



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