24-02-2011, 08:02
Letztendlich geht es doch darum, daß einige Städte und Gemeinden es honorieren, wenn ein Hundehalter sich um die Ausbildung seines Vierbeiners kümmert. Wenn eine BH bestanden wird, besitzt ein Hund immer noch einen um Klassen besseren Ausbildungsstand als viele Hunde in unserer Gesellschaft, die überhaupt keine Erziehung genossen haben. Auch wenn der LR auf dem Platz ein Auge zudrückt oder der Verkehrsteil mal etwas lasch durchgezogen wird. Zudem sind Hunde, die eine BH ablegen, haftpflichtversichert, was ein großer Vorteil ist für Geschädigte, sollte der Hund mal einen Schaden verursachen (kann der Hundehalter nicht zahlen, bleibt der Geschädigte sonst auf seinen Kosten sitzen). Insofern ist es meiner Meinung nach berechtigt, solche Hunde steuerlich besser zu stellen als solche, für die nie ein Nachweis gebracht wird daß sie auch nur halbwegs auf ihren Namen hören. Auch wenn für uns das Bestehen einer BH kein großes Ding ist.
Grüße
Antje
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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