23-02-2011, 14:02
So sieht es in der Metropole des Ruhrgebietes aus:
"...Die Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop sieht eine Reihe von Steuerbefreiungen bzw. Ermäßigungen vor. Dieses trifft beispielsweise auf Hunde zu, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Hierzu zählen u.a. auch Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B", „BL", „aG" oder „H" besitzen.
Sollte der/die Betreffende einen Hund aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.) übernommen haben, so kann sie/er ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten und zwar für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Steuerermäßigungen werden beispielsweise für Hunde gewährt, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind bzw. für Hunde, die für den regelmäßigen Einsatz im Sanitäts-, Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind, soweit ihre Ausbildung und Eignung für diesen Zweck nachgewiesen sind.
Für alle Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen gilt jedoch, dass ein Antrag gestellt werden muss.
Steuersätze:
* Haltung eines Hundes 120,00 €
* Haltung von zwei Hunden 144,00 € je Hund
* Haltung von drei oder mehr Hunden 180,00 € je Hund."
Viele Grüße
Gaby
"...Die Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop sieht eine Reihe von Steuerbefreiungen bzw. Ermäßigungen vor. Dieses trifft beispielsweise auf Hunde zu, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Hierzu zählen u.a. auch Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B", „BL", „aG" oder „H" besitzen.
Sollte der/die Betreffende einen Hund aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.) übernommen haben, so kann sie/er ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten und zwar für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Steuerermäßigungen werden beispielsweise für Hunde gewährt, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind bzw. für Hunde, die für den regelmäßigen Einsatz im Sanitäts-, Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind, soweit ihre Ausbildung und Eignung für diesen Zweck nachgewiesen sind.
Für alle Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen gilt jedoch, dass ein Antrag gestellt werden muss.
Steuersätze:
* Haltung eines Hundes 120,00 €
* Haltung von zwei Hunden 144,00 € je Hund
* Haltung von drei oder mehr Hunden 180,00 € je Hund."
Viele Grüße
Gaby
Gaby Sandforth


