23-02-2011, 08:02
Hallo,
@ Antje,
jep, so sieht unsere Hundesteuersatzung der Gemeinde Hüttenberg auch aus. Wenn Du aber dann einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellst, da Dein Hund ja eine ordnungsgemäß abbelegte Schutzundeprüfung bei den vom Verband anerkannten Leistungsprüfern hat, dann suchen sie wirklich nach dem Haar in der Suppe, nur um der Befreiung zu entkommen.
Dann kommen auf einmal Fragen, wie und wann und wo denn der Hund als Schutzhund "eingesetzt" wird (obwohl die "ordnungsgemäße" Verwendung des Hundes als "Schutzhund" lt. Satzung gar nicht gefordert ist).
Ich kann Dir sagen, dass ganze ging bis in die Gemeindeversammlung ... ! Diese war dann der Meinung, dass das Ablegen einer Prüfung noch keinen "Schutzhund" ausmacht ... ! Ein "Schutzhund" MUSS dann auch die Verwendung als Schutzhund finden (so wurde es ausgelegt). Das lustige ist nur, dass die Satzung bis heute dahingehend NICHT abgeändert wurde, so dass ggf. dieser Passus mal mit aufgenommen worden wäre. In der Satzung steht weiterhin, dass eine Befreiung bei nachgewiesener abgelegter Schutzhundeprüfung gewährt wird.
Ich gebe Dir mit Deiner Aussage vollkommen recht:
Bei uns in der Gemeinde stellt man sich so an .... ! Bei den Städten, z. B. Gießen, Wetzlar, Linden etc., die in unserer unmittelbaren Nachbarschaft liegen und deren Hundesteuersatzung ganz genauso aufgebaut ist wie die unserer Gemeinde, wird die Befreiung bei abgelegter Schutzhuneprüfung ohne größere Nachfrage gewährt.
Es war mir dann aber wirklich zu doof, dieses ganze Prozedere noch weiter zu verfolgen, da bei uns ein Hund ja auch "nur" 40,00 € an Steuer kostet. Von daher habe ich dann lieber in den sauren Apfel gebissen, als wie mich noch weiter zu ärgern ... !
Aber schon unglaublich, wie manche Gemeinden damit umgehen ... !
VG
Isabelle
@ Antje,
jep, so sieht unsere Hundesteuersatzung der Gemeinde Hüttenberg auch aus. Wenn Du aber dann einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellst, da Dein Hund ja eine ordnungsgemäß abbelegte Schutzundeprüfung bei den vom Verband anerkannten Leistungsprüfern hat, dann suchen sie wirklich nach dem Haar in der Suppe, nur um der Befreiung zu entkommen.
Dann kommen auf einmal Fragen, wie und wann und wo denn der Hund als Schutzhund "eingesetzt" wird (obwohl die "ordnungsgemäße" Verwendung des Hundes als "Schutzhund" lt. Satzung gar nicht gefordert ist).
Ich kann Dir sagen, dass ganze ging bis in die Gemeindeversammlung ... ! Diese war dann der Meinung, dass das Ablegen einer Prüfung noch keinen "Schutzhund" ausmacht ... ! Ein "Schutzhund" MUSS dann auch die Verwendung als Schutzhund finden (so wurde es ausgelegt). Das lustige ist nur, dass die Satzung bis heute dahingehend NICHT abgeändert wurde, so dass ggf. dieser Passus mal mit aufgenommen worden wäre. In der Satzung steht weiterhin, dass eine Befreiung bei nachgewiesener abgelegter Schutzhundeprüfung gewährt wird.
Ich gebe Dir mit Deiner Aussage vollkommen recht:
Bei uns in der Gemeinde stellt man sich so an .... ! Bei den Städten, z. B. Gießen, Wetzlar, Linden etc., die in unserer unmittelbaren Nachbarschaft liegen und deren Hundesteuersatzung ganz genauso aufgebaut ist wie die unserer Gemeinde, wird die Befreiung bei abgelegter Schutzhuneprüfung ohne größere Nachfrage gewährt.
Es war mir dann aber wirklich zu doof, dieses ganze Prozedere noch weiter zu verfolgen, da bei uns ein Hund ja auch "nur" 40,00 € an Steuer kostet. Von daher habe ich dann lieber in den sauren Apfel gebissen, als wie mich noch weiter zu ärgern ... !
Aber schon unglaublich, wie manche Gemeinden damit umgehen ... !
VG
Isabelle


