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Gelände bei FH1
#8
Hallo Hillu,
Wechselgelände kann auch der meist vorhandene Grünstreifen ( wie bei uns in NRW üblich) vor und ( oder) nach den Übergang sein. So wurde mir das vom Bundesausbildewart gesagt. Die grösse soll dabei keine Rolle spielen. Eine genaue Festlegung gibt es laut PO nicht. Genauso wie Trine schon gesagt hat ist es egal wo das Wechselgelände ist. Ein kleiner "Streifen" soll reichen.

Gruß
Holger
Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigenkommission entstanden sind.
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Nachrichten in diesem Thema
Gelände bei FH1 - von Hillu - 22-04-2010, 12:04
[Kein Betreff] - von Heinz.S - 22-04-2010, 13:04
[Kein Betreff] - von Bettina Balters - 23-04-2010, 09:04
[Kein Betreff] - von Trine - 23-04-2010, 16:04
FH - von Hillu - 23-04-2010, 19:04
[Kein Betreff] - von Trine - 23-04-2010, 19:04
FH - von Hillu - 23-04-2010, 20:04
[Kein Betreff] - von Holger.Dittrich - 24-04-2010, 06:04

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