24-04-2010, 06:04
Hallo Hillu,
Wechselgelände kann auch der meist vorhandene Grünstreifen ( wie bei uns in NRW üblich) vor und ( oder) nach den Übergang sein. So wurde mir das vom Bundesausbildewart gesagt. Die grösse soll dabei keine Rolle spielen. Eine genaue Festlegung gibt es laut PO nicht. Genauso wie Trine schon gesagt hat ist es egal wo das Wechselgelände ist. Ein kleiner "Streifen" soll reichen.
Gruß
Holger
Wechselgelände kann auch der meist vorhandene Grünstreifen ( wie bei uns in NRW üblich) vor und ( oder) nach den Übergang sein. So wurde mir das vom Bundesausbildewart gesagt. Die grösse soll dabei keine Rolle spielen. Eine genaue Festlegung gibt es laut PO nicht. Genauso wie Trine schon gesagt hat ist es egal wo das Wechselgelände ist. Ein kleiner "Streifen" soll reichen.
Gruß
Holger
Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigenkommission entstanden sind.


