20-10-2008, 07:10
Auszug aus dem Richterleitfaden:
"Ablegen der Gegenstände
Die Gegenstände sind aus der Bewegung abzulegen. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf den Geländewechsel, Winkel oder in dessen unmittelbarer Nähe zu legen. Sie dürfen nicht neben, sondern müssen auf die Fährte gelegt werden."
Ottomar
"Ablegen der Gegenstände
Die Gegenstände sind aus der Bewegung abzulegen. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf den Geländewechsel, Winkel oder in dessen unmittelbarer Nähe zu legen. Sie dürfen nicht neben, sondern müssen auf die Fährte gelegt werden."
Anja,index.php?page=Thread&postID=57485#post57485' schrieb:Da es keine Vorschrift dazu gibt wo die GG genau zu liegen haben musst Du im Prinzip alles üben - in den Tritten genauso wie zwischen den Tritten und selbstverständlich auch ohne Austreten. Ebenso übe ich auch neben / außerhalb der Tritte, denn man weiss nie genau wo der FL die Dinger fallen lässt / ablegt.Ich weiß, dass Du ein Naturtalent bist, aber das hätte ich dann doch ganz gern gesehen, wie Du aus der Bewegung hinter Dir dann immer die Fusstritte treffen willst.
Tschau Anja
Ottomar
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!



