05-02-2008, 20:02
Hallo Helmut,
schön, wenn du für dich diese Entscheidung frei treffen kannst.
Aber anläßlich der LR-Tagung 2005 im BLV in Oberstdorf wurde vom LRO bekannt gegeben, dass lt. AZG-Beschluss Gegenstände, die nicht wieder auffindbar sind und vom Fährtenleger als ausgelegt bestätigt werden, dem HF gutzuschreiben sind.
Diese Regelung wurde auch bei der DM 2007 angewendet, da bis dato keine andere Entscheidung bekannt ist.
Schade ist im Grunde nur, dass es bis heute leider immer noch keinen wirklichen Konsens unter den einzelnen Verbänden bezüglich der PO zu geben scheint, wodurch es zu erheblicher Verunsicherung der aktiven Hundeführer kommt (s.o.).
Servus Walter
PS: Im übrigen bin ich der Meinung, dass es bei beiden Varianten Vor- und Nachteile gibt. Da ich aber grundsätzlich die Auffassung vertrete, dass im Zweifel für den "Angeklagten" Recht gesprochen werden sollte (gängige Rechtsnorm), denke ich dass eine Ersatzfährte nicht notwendig ist.
schön, wenn du für dich diese Entscheidung frei treffen kannst.
Aber anläßlich der LR-Tagung 2005 im BLV in Oberstdorf wurde vom LRO bekannt gegeben, dass lt. AZG-Beschluss Gegenstände, die nicht wieder auffindbar sind und vom Fährtenleger als ausgelegt bestätigt werden, dem HF gutzuschreiben sind.
Diese Regelung wurde auch bei der DM 2007 angewendet, da bis dato keine andere Entscheidung bekannt ist.
Schade ist im Grunde nur, dass es bis heute leider immer noch keinen wirklichen Konsens unter den einzelnen Verbänden bezüglich der PO zu geben scheint, wodurch es zu erheblicher Verunsicherung der aktiven Hundeführer kommt (s.o.).
Servus Walter
PS: Im übrigen bin ich der Meinung, dass es bei beiden Varianten Vor- und Nachteile gibt. Da ich aber grundsätzlich die Auffassung vertrete, dass im Zweifel für den "Angeklagten" Recht gesprochen werden sollte (gängige Rechtsnorm), denke ich dass eine Ersatzfährte nicht notwendig ist.
Meine Hunde blieben mir im Sturme treu


