02-02-2008, 22:02
Anja,index.php?page=Thread&postID=42228#post42228' schrieb:Innerhalb des dhv ist im LR-Leitfaden festgehalten, dass nicht vorhandene Gegenstände nicht dem HF/Hund zu Lasten gelegt werden dürfen
"Mein " Richter war vom DVG, der ja dem dhv unterliegt. Der Richter vom Vortag war vom SGSV, welcher auch dem dhv unterliegt. SGSV Richter sagt "KANN Bestimmung", DVG Richter zieht ihn mir ohne Diskussion. Also kann es nicht so klar geschrieben sein.....
edit: Und warum stehen z. B. solche Sachen nur im LR LF? Damit der Normalo sich nicht belesen und wehren kann?
VG Astrid
Man lebt ruhiger, wenn: - man nicht alles sagt, was man weiß, - nicht alles glaubt, was man hört und - über den Rest einfach nur lächelt.
Man lebt ruhiger, wenn: - man nicht alles sagt, was man weiß, - nicht alles glaubt, was man hört und - über den Rest einfach nur lächelt.


