01-02-2022, 20:02
Burkhard nirgendwo ist kodiert, daß Du ein Anrecht darauf hast, als Hobby einen Hund zu führen, der nur unter Verwendung von Schmerz und Ausbildung mit Schmerz dazu gebracht werden kann, ohne Gefahr für andere geführt zu werden.
Das Tierschutzgesetz hat schon vor dem Verbot des Stachels die Anwendung von Schmerz verboten, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.
Ansonsten empfehle ich eine Unterhaltung mit Bernd Föry zum Thema: Wie verändert sich die Ausbildung von Hunden wenn man weiss, daß man keinen Stachel zur Verfügung hat.
Ich war 2020 auf einem Seminar des PSK bei dem er Referent war und da hat er sich explizit zu diesem Thema geäussert.
Was das Thema "Erhaltung eines Kulturgutes" und damit verbundenem ausser Kraft setzen des Tierschutzgesetzes anbelangt:
Frankreich hat da ein schönes Beispiel geliefert mit der Gänsestopfleber.
Das Tierschutzgesetz hat schon vor dem Verbot des Stachels die Anwendung von Schmerz verboten, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.
Ansonsten empfehle ich eine Unterhaltung mit Bernd Föry zum Thema: Wie verändert sich die Ausbildung von Hunden wenn man weiss, daß man keinen Stachel zur Verfügung hat.
Ich war 2020 auf einem Seminar des PSK bei dem er Referent war und da hat er sich explizit zu diesem Thema geäussert.
Was das Thema "Erhaltung eines Kulturgutes" und damit verbundenem ausser Kraft setzen des Tierschutzgesetzes anbelangt:
Frankreich hat da ein schönes Beispiel geliefert mit der Gänsestopfleber.