14-01-2022, 20:01
Ich habe noch einmal Passagen aus dem seit Jahren bestehenden Tierschutzgesetz kopiert...
auch da kann man ganz viele Möglichkeiten und Vermutungen haben...
und das ist auch in der Tat so.
Ich hatte eine zeitlang die Möglichkeit bei Wesenstest als Zuschauer teilzunehmen.
Mein Fazit.....es lohnt sich zu klagen.
Und seien wir mal ehrlich....die nachfolgenden Gesetzestexte sind doch auch nicht beruhigend und bieten weiten Interpretationsspielraum und vor allem auch Möglichkeiten zu denunzieren.
3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Zieleiner gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wordensind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteildes Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossenworden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben,sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlunggeschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohenderWeise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Bissverletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderenHund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sieunkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Wir haben hier auch den ein oder anderen schäbigen Nachbarn und gerade die Hundehalter unter sich...vor allem Gebrauchshundehalter gegen Fusselrollen.....da geht es schon mal ab. Bislang habe ich gerade den grossmäuligen Fusselrollenhaltern ganz klar gemacht, wie ihre Aussichten sind einen Wesenstest zu bestehen.....da geht es auch um Gehorsam und Sachkunde.....und da dürfen sie gern mit ins Rennen kommen, wenn sie meinen sie müssen mich ankacken nur weil ich zwei große Hunde habe, die nicht spielen wollen.
Bis jetzt hat jeder gekniffen und meidet mich.
Ich gehe mal davon aus, das es bei dem jetzigem Beschluss ähnlich laufen wird.
Klar braucht so etwas kein Mensch, aber man steht dem nicht ohnmächtig gegenüber.
auch da kann man ganz viele Möglichkeiten und Vermutungen haben...
und das ist auch in der Tat so.
Ich hatte eine zeitlang die Möglichkeit bei Wesenstest als Zuschauer teilzunehmen.
Mein Fazit.....es lohnt sich zu klagen.
Und seien wir mal ehrlich....die nachfolgenden Gesetzestexte sind doch auch nicht beruhigend und bieten weiten Interpretationsspielraum und vor allem auch Möglichkeiten zu denunzieren.
3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Zieleiner gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wordensind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteildes Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossenworden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben,sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlunggeschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohenderWeise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Bissverletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderenHund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sieunkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Wir haben hier auch den ein oder anderen schäbigen Nachbarn und gerade die Hundehalter unter sich...vor allem Gebrauchshundehalter gegen Fusselrollen.....da geht es schon mal ab. Bislang habe ich gerade den grossmäuligen Fusselrollenhaltern ganz klar gemacht, wie ihre Aussichten sind einen Wesenstest zu bestehen.....da geht es auch um Gehorsam und Sachkunde.....und da dürfen sie gern mit ins Rennen kommen, wenn sie meinen sie müssen mich ankacken nur weil ich zwei große Hunde habe, die nicht spielen wollen.
Bis jetzt hat jeder gekniffen und meidet mich.
Ich gehe mal davon aus, das es bei dem jetzigem Beschluss ähnlich laufen wird.
Klar braucht so etwas kein Mensch, aber man steht dem nicht ohnmächtig gegenüber.